Bodenrichtwert Stadt Wehlen 2026
In Stadt Wehlen liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 55 €/m², 34 % niedriger als im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
55€/m²
Zum Vergleich: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 83 €/m²Sachsen 85 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−34 %34 % unter dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (83 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Stadt Wehlen seit 2024
Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Sachsen, Stichtage 2024 bis 2026.
- Stadt Wehlen
- Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Sachsen
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Stadt Wehlen | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Sachsen |
|---|---|---|---|
| 2024 | 51 | 77 | 80 |
| 2025 | – | – | 180 |
| 2026 | 55 | 83 | 85 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Stadt Wehlen auffällt
Wohnbauland im teuersten Nachbarort Pirna 2,5-mal so teuer wie in Stadt Wehlen
In allen drei Nachbarorten liegt der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland über dem von Stadt Wehlen. Am kleinsten ist der Abstand zu Struppen, wo der Median um 23 % höher liegt.
Acker- und Grünland im Median bei 1,05 €/m²
Wohnbauland kostet in Stadt Wehlen im Median 52-mal so viel wie Acker- und Grünland. Auf Landwirtschaft und Wald entfallen 29 % aller Richtwertzonen der Stadt.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Stadt Wehlen am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland5 Zonen55 €/m²44 bis 88
- Gemischte Bauflächen17 Zonen55 €/m²39 bis 81
- Landwirtschaft8 Zonen1,05 €/m²0,9 bis 1,32
- Wald4 Zonen0,25 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Keiner von 3 Nachbarorten ist günstiger als Stadt Wehlen
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Stadt Wehlen (55 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
In 5 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Stadt Wehlen
- Dresden23 km320 €/m²+482 % gegenüber Stadt Wehlen
- Freital25 km141 €/m²+156 % gegenüber Stadt Wehlen
- Heidenau9 km108 €/m²+96 % gegenüber Stadt Wehlen
- Radeberg17 km106 €/m²+93 % gegenüber Stadt Wehlen
- Dürrröhrsdorf-Dittersbach8 km70 €/m²+27 % gegenüber Stadt Wehlen
- Stolpen11 km48,5 €/m²−12 % gegenüber Stadt Wehlen
- Königstein/Sächs.Schw.6 km44,5 €/m²−19 % gegenüber Stadt Wehlen
- Hohnstein8 km42 €/m²−24 % gegenüber Stadt Wehlen
Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Stadt Wehlen
Stadt Wehlen ist von 2011 bis 2021 um 6,6 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 03
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Stadt Wehlen
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Stadt Wehlen 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Stadt Wehlen liegt 2026 im Median bei 55 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 5 Wohnbauzonen liegt zwischen 49 und 83 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Stadt Wehlen im Vergleich zum Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Stadt Wehlen bei 55 €/m², 34 % niedriger als im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge insgesamt (83 €/m²). Das ist Platz 20 unter den 34 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Was kostet ein Grundstück in Stadt Wehlen?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Stadt Wehlen 2026 bei 55 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 28.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Bei BORIS Sachsen gibt es für jedes Jahr von 2024 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS Sachsen (Nutzung des Dienstes gebührenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Sachsen
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS Sachsen (öffnet in einem neuen Tab) · Nutzung des Dienstes gebührenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse im Freistaat Sachsen (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Untere Vermessungsbehörden in Sachsen (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktbericht Freistaat Sachsen (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse in Sachsen; Dienst: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0; Flurstücke: Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); Datensatz: ALKIS Flurstücke Sachsen (WFS SN ALKIS Vereinfacht, https://geodienste.sachsen.de/aaa/public_alkis/vereinf/wfs); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Bei BORIS Sachsen gibt es für jedes Jahr von 2024 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
Fehler melden: daten@borisportal.de