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Bodenrichtwert Neukirch 2026

Bodenrichtwerte in Neukirch auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Neukirch liegt der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen 2026 im Median bei 29 €/m² (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen, Auswertung Borisportal).

Gemischte Bauflächen, Median

29€/m²

Stichtag 01.01.20261

Übersicht: Landkreis BautzenSachsen

  • Gewerbebauland5 €/m²Median der 9 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte im Landkreis Bautzen und in Sachsen seit 2024

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bautzen und Sachsen, Stichtage 2024 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Neukirch, Stichtage 2024 bis 2026
  • Neukirch
  • Landkreis Bautzen
  • Sachsen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Neukirch, Stichtage 2024 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bautzen und Sachsen, Stichtage 2024 bis 2026.050100150200€/m²2024202520265485
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Neukirch, Stichtage 2024 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bautzen und Sachsen, Stichtage 2024 bis 2026.050100150200€/m²2024202520265485
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Neukirch, Stichtage 2024 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bautzen und Sachsen, Stichtage 2024 bis 2026.050100150200€/m²20242025202654Landkreis Bautzen85Sachsen
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Neukirch, Stichtage 2024 bis 2026, in €/m²
StichtagNeukirchLandkreis BautzenSachsen
2024–5080
2025––180
2026–5485

Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Neukirch auffällt

21 % teurer als im Landkreis Bautzen, gemischte Bauflächen im Median bei 29 €/m²

Der mittlere Bodenrichtwert gemischter Bauflächen liegt im Kreis bei 24 €/m², in Sachsen bei 36 €/m². Gegenüber dem Land bleibt der Median in Neukirch um 19 % niedriger.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Gemischte Bauflächen sind in Neukirch am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Gemischte Bauflächen5 Zonen29 €/m²18 bis 35
  • Gewerbe9 Zonen5 €/m²4 bis 10
  • Landwirtschaft2 Zonen0,6 €/m²0,52 bis 0,68
  • Waldeine Zone0,19 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal1

Umgebung

Nachbarorte rund um Neukirch

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Neukirch. Alle Gemeinden im Landkreis Bautzen

  1. Königsbrück58 €/m²
  2. Kamenz54,5 €/m²
  3. Haselbachtal46 €/m²

Größere Orte rund um Neukirch

  1. Radebeul29 km436,5 €/m²
  2. Dresden28 km320 €/m²
  3. Ottendorf-Okrilla16 km120 €/m²
  4. Radeberg21 km106 €/m²
  5. Pulsnitz11 km66 €/m²
  6. Senftenberg24 km60 €/m²
  7. Hoyerswerda25 km53 €/m²
  8. Bernsdorf12 km34 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Neukirch

Neukirch ist von 2011 bis 2021 um 8,1 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
1.5852
31.12.2025 · 2011–2021: −8,1 % · seit 2022: −0,6 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
3,83
2024 · 6 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
490 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5,5 %7
Sachsen, seit 01.01.2023
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
405
2025 · 39 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Neukirch

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Neukirch 2026?

Der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen in Neukirch liegt 2026 im Median bei 29 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die 5 Zonen gemischter Bauflächen liegen zwischen 18 und 35 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Was kostet ein Grundstück in Neukirch?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für gemischte Bauflächen liegt der Median der Bodenrichtwerte in Neukirch 2026 bei 29 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 15.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Bei BORIS Sachsen gibt es für jedes Jahr von 2024 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS Sachsen (Nutzung des Dienstes gebührenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Sachsen

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS Sachsen (öffnet in einem neuen Tab) · Nutzung des Dienstes gebührenfrei
Liegenschaftskarte (Flurkarte)
Untere Vermessungsbehörden in Sachsen (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse in Sachsen; Dienst: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0; Flurstücke: Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); Datensatz: ALKIS Flurstücke Sachsen (WFS SN ALKIS Vereinfacht, https://geodienste.sachsen.de/aaa/public_alkis/vereinf/wfs); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Bei BORIS Sachsen gibt es für jedes Jahr von 2024 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de