Bodenrichtwert Großröhrsdorf 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Großröhrsdorf liegt 2026 im Median bei 61 €/m², meist zwischen 46 und 79 €/m² (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen, Auswertung Borisportal).
- Im Vergleich zum Kreis+13 %13 % über dem Landkreis Bautzen (54 €/m²)
- Gewerbebauland19,5 €/m²Median der 10 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Großröhrsdorf seit 2024
Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bautzen und Sachsen, Stichtage 2024 bis 2026.
- Großröhrsdorf
- Landkreis Bautzen
- Sachsen
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Großröhrsdorf | Landkreis Bautzen | Sachsen |
|---|---|---|---|
| 2024 | 60 | 50 | 80 |
| 2025 | – | – | 180 |
| 2026 | 61 | 54 | 85 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Großröhrsdorf auffällt
Teuerste Wohnbauzone dreimal so hoch wie der Median
In Großröhrsdorf reichen die Bodenrichtwerte der Wohnbauzonen von 39 €/m² bis 190 €/m², der höchste ist 4,9-mal so hoch wie der niedrigste. Die mittlere Hälfte der Zonen liegt in einem Band von 33 €/m².
Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal1
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Gemischte Bauflächen sind in Großröhrsdorf am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland15 Zonen61 €/m²39 bis 190
- Gemischte Bauflächen8 Zonen63,5 €/m²36 bis 75
- Gewerbe10 Zonen19,5 €/m²7 bis 49
- Landwirtschaft2 Zonen1,09 €/m²0,65 bis 1,53
- Waldeine Zone0,2 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal1
Umgebung
1 von 8 Nachbarorten ist günstiger als Großröhrsdorf
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Großröhrsdorf (61 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Bautzen
- Großharthau90 €/m²+48 % gegenüber Großröhrsdorf
- Lichtenberg76 €/m²+25 % gegenüber Großröhrsdorf
- Ohorn73 €/m²+20 % gegenüber Großröhrsdorf
- Rammenau68 €/m²+11 % gegenüber Großröhrsdorf
- Pulsnitz66 €/m²+8,2 % gegenüber Großröhrsdorf
- Arnsdorf61 €/m²gleich gegenüber Großröhrsdorf
- Wachau61 €/m²gleich gegenüber Großröhrsdorf
- Frankenthal55 €/m²−9,8 % gegenüber Großröhrsdorf
In 6 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Großröhrsdorf
- Radebeul28 km436,5 €/m²+616 % gegenüber Großröhrsdorf
- Dresden22 km320 €/m²+425 % gegenüber Großröhrsdorf
- Pirna22 km139,5 €/m²+129 % gegenüber Großröhrsdorf
- Ottendorf-Okrilla16 km120 €/m²+97 % gegenüber Großröhrsdorf
- Radeberg10 km106 €/m²+74 % gegenüber Großröhrsdorf
- Bautzen27 km72 €/m²+18 % gegenüber Großröhrsdorf
- Bischofswerda11 km60 €/m²−1,6 % gegenüber Großröhrsdorf
- Kamenz16 km54,5 €/m²−11 % gegenüber Großröhrsdorf
Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Großröhrsdorf
Was den Bodenwert in Großröhrsdorf außerdem prägt
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 3,73
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 410 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Großröhrsdorf
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Großröhrsdorf 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Großröhrsdorf liegt 2026 im Median bei 61 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 15 Wohnbauzonen liegt zwischen 46 und 79 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Großröhrsdorf im Vergleich zum Landkreis Bautzen?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Großröhrsdorf bei 61 €/m², 13 % höher als im Landkreis Bautzen insgesamt (54 €/m²). Das ist Platz 13 unter den 55 Gemeinden im Landkreis Bautzen.
Was kostet ein Grundstück in Großröhrsdorf?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Großröhrsdorf 2026 bei 61 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 31.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Bei BORIS Sachsen gibt es für jedes Jahr von 2024 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS Sachsen (Nutzung des Dienstes gebührenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Sachsen
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS Sachsen (öffnet in einem neuen Tab) · Nutzung des Dienstes gebührenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse im Freistaat Sachsen (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Untere Vermessungsbehörden in Sachsen (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktbericht Freistaat Sachsen (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse in Sachsen; Dienst: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0; Flurstücke: Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); Datensatz: ALKIS Flurstücke Sachsen (WFS SN ALKIS Vereinfacht, https://geodienste.sachsen.de/aaa/public_alkis/vereinf/wfs); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Bei BORIS Sachsen gibt es für jedes Jahr von 2024 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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