Bodenrichtwert Steinebach/Sieg 2026
Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Steinebach/Sieg im Median 50 €/m², 29 % niedriger als im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
50€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain 65 €/m²Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 70 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−29 %29 % unter dem Landkreis Altenkirchen (Westerwald) (70 €/m²)
- Gewerbebauland25 €/m²Median der 3 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Steinebach/Sieg seit 2008
Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Altenkirchen (Westerwald) und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.
- Steinebach/Sieg
- Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Steinebach/Sieg | Landkreis Altenkirchen (Westerwald) | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 36 | 40 | 80 |
| 2010 | 37 | 40 | 85 |
| 2012 | 37 | 40 | 85 |
| 2014 | 37 | 40 | 85 |
| 2016 | 40 | 45 | 90 |
| 2018 | 40 | 45 | 100 |
| 2020 | 42 | 50 | 110 |
| 2022 | 42 | 55 | 130 |
| 2024 | 50 | 65 | 145 |
| 2026 | 50 | 70 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Steinebach/Sieg auffällt
In Steinebach/Sieg gilt ein großer Teil der Richtwertzonen für Landwirtschaft und Wald, und Wohnbauland kostet ein Vielfaches von Acker- und Grünland.
Wohnbauland 41-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Acht der 17 Zonen in Steinebach/Sieg entfallen auf Landwirtschaft und Wald. Für Acker- und Grünland liegt der Median in sechs Zonen bei 1,23 €/m².
Zwischen Pracht und Kirn auf Platz 1.520 von 1.934 Gemeinden
Pracht davor und Kirn dahinter haben mit 50 €/m² denselben Median wie Steinebach/Sieg. Der Landesmedian von 160 €/m² ist 3,2-mal so hoch wie der mittlere Bodenrichtwert in Steinebach/Sieg.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Seit 2024 gleich hoch, im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) ein Plus von 7,7 %
In Rheinland-Pfalz stieg der Median im selben Zeitraum um 10 %.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Steinebach/Sieg am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland3 Zonen50 €/m²44 bis 65
- Gemischte Bauflächen3 Zonen42 €/m²34 bis 50
- Gewerbe3 Zonen25 €/m²alle Zonen gleich
- Landwirtschaft6 Zonen1,23 €/m²1,1 bis 1,35
- Wald2 Zonen0,4 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
3 von 7 Nachbarorten sind günstiger als Steinebach/Sieg
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Steinebach/Sieg (50 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
- Gebhardshain80 €/m²+60 % gegenüber Steinebach/Sieg
- Molzhain62,5 €/m²+25 % gegenüber Steinebach/Sieg
- Malberg60 €/m²+20 % gegenüber Steinebach/Sieg
- Kundert50 €/m²gleich gegenüber Steinebach/Sieg
- Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)49,5 €/m²−1,0 % gegenüber Steinebach/Sieg
- Elben46 €/m²−8,0 % gegenüber Steinebach/Sieg
- Dickendorf40 €/m²−20 % gegenüber Steinebach/Sieg
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Steinebach/Sieg
- Köln67 km870 €/m²
- Bonn52 km750 €/m²
- Siegen22 km160 €/m²
- Elkenroth4 km82,5 €/m²+65 % gegenüber Steinebach/Sieg
- Betzdorf6 km80 €/m²+60 % gegenüber Steinebach/Sieg
- Wissen9 km77,5 €/m²+55 % gegenüber Steinebach/Sieg
- Kirchen (Sieg)11 km75 €/m²+50 % gegenüber Steinebach/Sieg
- Herdorf9 km70 €/m²+40 % gegenüber Steinebach/Sieg
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Steinebach/Sieg
Steinebach/Sieg ist von 2011 bis 2021 um 3,7 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 0,83
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Steinebach/Sieg
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Steinebach/Sieg 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Steinebach/Sieg liegt 2026 im Median bei 50 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 47 und 58 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Steinebach/Sieg entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Steinebach/Sieg liegt so hoch wie 2024, bei 50 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Steinebach/Sieg im Vergleich zum Landkreis Altenkirchen (Westerwald)?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Steinebach/Sieg bei 50 €/m², 29 % niedriger als im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) insgesamt (70 €/m²). Das ist Platz 60 unter den 76 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald).
Was kostet ein Grundstück in Steinebach/Sieg?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Steinebach/Sieg 2026 bei 50 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 25.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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