Bodenrichtwert Waldhof-Falkenstein 2026
In Waldhof-Falkenstein liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 bei 37 €/m², 51 % niedriger als im Eifelkreis Bitburg-Prüm insgesamt (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
37€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Südeifel 100 €/m²Eifelkreis Bitburg-Prüm 75 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−51 %51 % unter dem Eifelkreis Bitburg-Prüm (75 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Waldhof-Falkenstein seit 2008
Median Wohnbauland, im Vergleich Eifelkreis Bitburg-Prüm und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.
- Waldhof-Falkenstein
- Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Rheinland-Pfalz
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| Stichtag | Waldhof-Falkenstein | Eifelkreis Bitburg-Prüm | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 17 | 33 | 80 |
| 2010 | 17 | 35 | 85 |
| 2012 | 17 | 36,5 | 85 |
| 2014 | 19 | 40 | 85 |
| 2016 | 23 | 42 | 90 |
| 2018 | 25 | 45 | 100 |
| 2020 | 27 | 50 | 110 |
| 2022 | 31 | 60 | 130 |
| 2024 | 35 | 70 | 145 |
| 2026 | 37 | 75 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Waldhof-Falkenstein auffällt
Landesmedian bei 160 €/m², in Waldhof-Falkenstein 77 % weniger
Unter den 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz steht Waldhof-Falkenstein auf Platz 1.780 und zählt damit zu den günstigsten 9 %. Keppeshausen davor und Burbach dahinter haben denselben Median wie Waldhof-Falkenstein.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Acker- und Grünland im Median bei 0,55 €/m²
Wohnbauland kostet in Waldhof-Falkenstein 67-mal so viel wie Acker- und Grünland. Für Wald liegt der mittlere Bodenrichtwert bei 0,35 €/m², und von den sechs Richtwertzonen entfallen vier auf Landwirtschaft und Wald.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland, Landwirtschaft und Wald in Waldhof-Falkenstein
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbaulandeine Zone37 €/m²
- Landwirtschaft2 Zonen0,55 €/m²0,4 bis 0,7
- Wald2 Zonen0,35 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Keiner von 1 Nachbarorten ist günstiger als Waldhof-Falkenstein
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Waldhof-Falkenstein (37 €/m²). Alle Gemeinden im Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Keppeshausen37 €/m²gleich gegenüber Waldhof-Falkenstein
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Waldhof-Falkenstein
- Trier39 km350 €/m²+846 % gegenüber Waldhof-Falkenstein
- Konz44 km225 €/m²+508 % gegenüber Waldhof-Falkenstein
- Bitburg23 km165 €/m²+346 % gegenüber Waldhof-Falkenstein
- Roth an der Our5 km142,5 €/m²+285 % gegenüber Waldhof-Falkenstein
- Körperich6 km135 €/m²+265 % gegenüber Waldhof-Falkenstein
- Mettendorf9 km100 €/m²+170 % gegenüber Waldhof-Falkenstein
- Geichlingen5 km95 €/m²+157 % gegenüber Waldhof-Falkenstein
- Neuerburg8 km45 €/m²+22 % gegenüber Waldhof-Falkenstein
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Waldhof-Falkenstein
Was den Bodenwert in Waldhof-Falkenstein außerdem prägt
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 52,63
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 500 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Waldhof-Falkenstein
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Waldhof-Falkenstein 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Waldhof-Falkenstein liegt 2026 bei 37 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Waldhof-Falkenstein im Vergleich zum Eifelkreis Bitburg-Prüm?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Waldhof-Falkenstein bei 37 €/m², 51 % niedriger als im Eifelkreis Bitburg-Prüm insgesamt (75 €/m²). Das ist Platz 107 unter den 112 Gemeinden im Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Was kostet ein Grundstück in Waldhof-Falkenstein?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Bodenrichtwert in Waldhof-Falkenstein 2026 bei 37 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 19.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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