Bodenrichtwert Hersdorf 2026
Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Hersdorf im Median 53,5 €/m², 29 % niedriger als im Eifelkreis Bitburg-Prüm insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
53,5€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Prüm 55 €/m²Eifelkreis Bitburg-Prüm 75 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−29 %29 % unter dem Eifelkreis Bitburg-Prüm (75 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Hersdorf seit 2008
Median Wohnbauland, im Vergleich Eifelkreis Bitburg-Prüm und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.
- Hersdorf
- Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Hersdorf | Eifelkreis Bitburg-Prüm | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 18 | 33 | 80 |
| 2010 | 18 | 35 | 85 |
| 2012 | 18 | 36,5 | 85 |
| 2014 | 18 | 40 | 85 |
| 2016 | 18 | 42 | 90 |
| 2018 | 20 | 45 | 100 |
| 2020 | 24 | 50 | 110 |
| 2022 | 27 | 60 | 130 |
| 2024 | 51,5 | 70 | 145 |
| 2026 | 53,5 | 75 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Hersdorf auffällt
Wohnbauland 51-mal so teuer wie Acker- und Grünland
In Hersdorf gelten sieben der 14 Richtwertzonen für Landwirtschaft und Wald; Acker- und Grünland liegt im Median bei 1,05 €/m².
Unter den günstigsten 23 % der Gemeinden in Rheinland-Pfalz
Hersdorf steht auf Platz 1.491 von 1.934 Gemeinden, der mittlere Bodenrichtwert liegt 67 % unter dem Landesmedian von 160 €/m². Davor steht Elsoff (Westerwald) mit 54 €/m², dahinter Niederstaufenbach mit demselben Median wie Hersdorf.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Hersdorf am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland2 Zonen53,5 €/m²37 bis 70
- Gemischte Bauflächen4 Zonen37,5 €/m²25 bis 55
- Landwirtschaft4 Zonen1,05 €/m²1 bis 1,1
- Wald3 Zonen0,4 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
4 von 6 Nachbarorten sind günstiger als Hersdorf
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Hersdorf (53,5 €/m²). Alle Gemeinden im Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Rommersheim60 €/m²+12 % gegenüber Hersdorf
- Fleringen55 €/m²+2,8 % gegenüber Hersdorf
- Schönecken50 €/m²−6,5 % gegenüber Hersdorf
- Giesdorf46 €/m²−14 % gegenüber Hersdorf
- Mürlenbach39 €/m²−27 % gegenüber Hersdorf
- Burbach37 €/m²−31 % gegenüber Hersdorf
In 7 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Hersdorf
- Trier44 km350 €/m²+554 % gegenüber Hersdorf
- Euskirchen56 km230 €/m²
- Wittlich35 km225 €/m²+321 % gegenüber Hersdorf
- Bitburg21 km165 €/m²+208 % gegenüber Hersdorf
- Prüm9 km132,5 €/m²+148 % gegenüber Hersdorf
- Daun22 km92,5 €/m²+73 % gegenüber Hersdorf
- Gerolstein10 km70 €/m²+31 % gegenüber Hersdorf
- Birresborn8 km39,5 €/m²−26 % gegenüber Hersdorf
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Hersdorf
Hersdorf ist von 2011 bis 2021 um 1,2 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 53
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Hersdorf
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Hersdorf 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Hersdorf liegt 2026 im Median bei 53,5 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die 2 Wohnbauzonen liegen zwischen 37 und 70 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Hersdorf im Vergleich zum Eifelkreis Bitburg-Prüm?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Hersdorf bei 53,5 €/m², 29 % niedriger als im Eifelkreis Bitburg-Prüm insgesamt (75 €/m²). Das ist Platz 76 unter den 112 Gemeinden im Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Was kostet ein Grundstück in Hersdorf?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Hersdorf 2026 bei 53,5 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 27.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
Fehler melden: daten@borisportal.de