Adresse suchen

Bodenrichtwert Neuss-Dreikönigenviertel 2026

Bodenrichtwerte in Dreikönigenviertel auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Baureifes Wohnbauland kostet in Dreikönigenviertel meist zwischen 700 und 810 €/m².

Wohnbauland, Median

750€/m²

+4,2 % seit 2025Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Neuss 620 €/m²

  • Im Vergleich zu Neuss+21 %21 % über Neuss (620 €/m²)
  • Teuerste Zone970 €/m²Die 11 Wohnbauzonen reichen von 620 bis 970 €/m²

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Dreikönigenviertel seit 2011

Median Wohnbauland, im Vergleich Neuss, Stichtage 2011 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Neuss-Dreikönigenviertel, Stichtage 2011 bis 2026
  • Dreikönigenviertel
  • Neuss
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Neuss-Dreikönigenviertel, Stichtage 2011 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Neuss, Stichtage 2011 bis 2026.0200400600800€/m²201120142017202020232026380750620
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Neuss-Dreikönigenviertel, Stichtage 2011 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Neuss, Stichtage 2011 bis 2026.0200400600800€/m²20112013201520172019202120232026380750620
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Neuss-Dreikönigenviertel, Stichtage 2011 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Neuss, Stichtage 2011 bis 2026.0200400600800€/m²20112013201520172019202120232026380750Dreikönigenviertel620Neuss
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Neuss-Dreikönigenviertel, Stichtage 2011 bis 2026, in €/m²
StichtagDreikönigenviertelNeuss
2011380300
2012390310
2013390320
2014390320
2015400330
2016410340
2017420350
2018430360
2019460380
2020490410
2021560470
2022660560
2023700600
2024720600
2025720600
2026750620

Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Dreikönigenviertel auffällt

Zwischen der Innenstadt und Uedesheim auf Platz 3 in Neuss

Der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland liegt in der Innenstadt bei 760 €/m², in Uedesheim bei 725 €/m². Unter den 33 Ortsteilen gehört das Dreikönigenviertel zu den teuersten 10 %.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Umgebung

7 von 8 benachbarten Ortsteilen sind günstiger als Dreikönigenviertel

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt den Median in Dreikönigenviertel (750 €/m²).

  1. Innenstadt760 €/m²+1,3 % gegenüber dem Median in Dreikönigenviertel
  2. Furth-Süd690 €/m²−8,0 % gegenüber dem Median in Dreikönigenviertel
  3. Stadionviertel680 €/m²−9,3 % gegenüber dem Median in Dreikönigenviertel
  4. Furth-Mitte640 €/m²−15 % gegenüber dem Median in Dreikönigenviertel
  5. Reuschenberg640 €/m²−15 % gegenüber dem Median in Dreikönigenviertel
  6. Gnadental630 €/m²−16 % gegenüber dem Median in Dreikönigenviertel
  7. Pomona620 €/m²−17 % gegenüber dem Median in Dreikönigenviertel
  8. Weißenberg620 €/m²−17 % gegenüber dem Median in Dreikönigenviertel

Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal1

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Dreikönigenviertel

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Dreikönigenviertel?

Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der 11 Wohnbauzonen zum Stichtag 01.01.2026 bei 750 €/m², in ganz Neuss bei 620 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Bei BORIS.NRW gibt es für jedes Jahr von 2011 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Nordrhein-Westfalen

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in NRW, BORIS.NRW, Stichtage 01.01.2011 bis 01.01.2026, Lizenz dl-de/zero-2-0; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Grenzen der Ortsteile: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in NRW, BORIS.NRW, Lizenz dl-de/zero-2-0; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Gemeindegrenzen: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  4. Quelle 4: Adressen und Flurstücke: Adressen: Geobasis NRW, Gebäudereferenzen, dl-de/zero-2-0; Postleitzahlen: Geobasis NRW, INSPIRE-WFS NW Adressen Gebäudereferenzen, dl-de/zero-2-0; Flurstücke: Geobasis NRW, Grundrissdaten vereinfacht (ALKIS), dl-de/zero-2-0.

  5. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen in Dreikönigenviertel zum Stichtag, ungewichtet. Eine Zone zählt zu Dreikönigenviertel, wenn ihr innerer Punkt dort liegt.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Vergleich: Median aller Wohnbauzonen der ganzen Stadt Neuss zum selben Stichtag.
  • Namen der Zonen: Wo die Quelle einer Zone keinen Namen gibt, beschreibt Borisportal ihre Lage selbst, etwa „Meckenheim-Altstadt, Hauptstraße“. Diese Beschreibungen stehen kursiv und sind keine amtlichen Namen. Die Nummer der Zone steht in den Details.

Neue Bodenrichtwerte

Bei BORIS.NRW gibt es für jedes Jahr von 2011 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de