Bodenrichtwerte für Neu-Eichenberg 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Neu-Eichenberg

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

In Neu-Eichenberg zeigen sich bei den Wohnbauflächen zwischen den Stichtagen 01.01.2024 und 01.01.2026 keine Abweichungen. Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen unverändert bei 28 €/m², 55 €/m² und 38 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 28 28 –
Maximalwert 55 55 –
Mittelwert 38 38 –

gemischte Bauflächen

Die gemischten Bauflächen weisen ebenfalls eine stabile Entwicklung auf. Der Minimalwert beträgt weiterhin 24 €/m², der Maximalwert 38 €/m² und der Mittelwert 30 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 24 24 –
Maximalwert 38 38 –
Mittelwert 30 30 –

Gewerbliche Bauflächen

Keine Veränderung ist auch bei den gewerblichen Bauflächen festzustellen: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen konstant bei jeweils 24 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 24 24 –
Maximalwert 24 24 –
Mittelwert 24 24 –

Landwirtschaftsflächen

Bei den Landwirtschaftsflächen bewegte sich lediglich der Maximalwert. Dieser stieg von 1,20 €/m² auf 1,30 €/m² +8,3%. Minimalwert und Mittelwert blieben unverändert bei 0,60 €/m² beziehungsweise 0,90 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 0,60 0,60 –
Maximalwert 1,20 1,30 +8,3%
Mittelwert 0,90 0,90 –

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Berge, Eichenberg, Hebenshausen, Hermannrode, Marzhausen

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, des Schwalm-Eder-Kreises und des Werra-Meißner-Kreises Hans-Scholl-Straße 6 34576 Homberg (Efze)
Internet:
Webseite
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