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Bodenrichtwert Steinhagen 2026

Bodenrichtwerte in Steinhagen auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2024

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Steinhagen liegen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 60 €/m², meist zwischen 58 und 68 €/m² (Stichtag 01.01.2024; Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

60€/m²

Stichtag 01.01.2024, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Zum Vergleich: Landkreis Vorpommern-Rügen 60 €/m²Mecklenburg-Vorpommern 70 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreisgleichso hoch wie im Landkreis Vorpommern-Rügen (60 €/m²)
  • Teuerste Lage60 €/m²Negast, Median Wohnbauland

Analyse: Bodenrichtwerte in Steinhagen

Wohnbauland in Steinhagen teurer als in allen acht Nachbarorten

Am geringsten ist der Abstand zum teuersten Nachbarort Pantelitz, wo der mittlere Bodenrichtwert 3,3 % unter dem Wert in Steinhagen liegt. Im günstigsten Nachbarort Jakobsdorf kostet Wohnbauland im Median 72 % weniger als in Steinhagen.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Umgebung

Keiner von 3 Ortsteilen liegt über dem Median von Steinhagen

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2024. Der Strich in jedem Balken zeigt Steinhagen (60 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen

  1. Negast5 Zonen60 €/m²gleich gegenüber Steinhagen
  2. Seemühleine Zone55 €/m²−8,3 % gegenüber Steinhagen
  3. Steinhageneine Zone44 €/m²−27 % gegenüber Steinhagen

Alle 8 Nachbarorte sind günstiger als Steinhagen

  1. Pantelitz58 €/m²−3,3 % gegenüber Steinhagen
  2. Wendorf52,5 €/m²−13 % gegenüber Steinhagen
  3. Lüssow46 €/m²−23 % gegenüber Steinhagen
  4. Niepars38 €/m²−37 % gegenüber Steinhagen
  5. Elmenhorst26 €/m²−57 % gegenüber Steinhagen
  6. Wittenhagen25 €/m²−58 % gegenüber Steinhagen
  7. Velgast22 €/m²−63 % gegenüber Steinhagen
  8. Jakobsdorf17 €/m²−72 % gegenüber Steinhagen

In 6 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Steinhagen

  1. Rostock56 km400 €/m²+567 % gegenüber Steinhagen
  2. Greifswald32 km190 €/m²+217 % gegenüber Steinhagen
  3. Stralsund8 km142,5 €/m²+138 % gegenüber Steinhagen
  4. Barth23 km130 €/m²+117 % gegenüber Steinhagen
  5. Bergen auf Rügen38 km127,5 €/m²+113 % gegenüber Steinhagen
  6. Ribnitz-Damgarten41 km97,5 €/m²+63 % gegenüber Steinhagen
  7. Grimmen14 km38 €/m²−37 % gegenüber Steinhagen
  8. Sundhagen16 km38 €/m²−37 % gegenüber Steinhagen

Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Steinhagen

Steinhagen ist von 2011 bis 2021 um 5,7 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
2.6572
31.12.2025 · 2011–2021: +5,7 % · seit 2022: +4,7 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
03
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
396 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
II von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
6 %7
Mecklenburg-Vorpommern, seit 01.07.2019
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
795
2025 · 34 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Steinhagen

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Steinhagen 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Steinhagen liegen im Median bei 60 €/m² (Stichtag 01.01.2024). Die Hälfte der 7 Wohnbauzonen liegt zwischen 58 und 68 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wo ist Bauland in Steinhagen am teuersten?

Unter den Ortsteilen in Steinhagen ist baureifes Wohnbauland in Negast am teuersten, mit einem Median von 60 €/m². Am günstigsten ist Steinhagen mit 44 €/m². Alle Ortsteile stehen in der Rangliste.

Wie teuer ist Bauland in Steinhagen im Vergleich zum Landkreis Vorpommern-Rügen?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Steinhagen bei 60 €/m², so hoch wie im Landkreis Vorpommern-Rügen insgesamt (60 €/m²). Das ist Platz 51 unter den 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Was kostet ein Grundstück in Steinhagen?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Steinhagen nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 60 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 30.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.MV (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Mecklenburg-Vorpommern

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern, Bodenrichtwerte Mecklenburg-Vorpommern, Stichtag 01.01.2025 (BORIS.MV, https://www.geodaten-mv.de/dienste/vboris_atom); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Flurstücke: © GeoBasis-DE/M-V 2026; ALKIS Landesdatensatz MV (Shape AdV); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
  • Stichtage in Mecklenburg-Vorpommern: Jeder Gutachterausschuss veröffentlicht nur seinen jüngsten Stand. Es gilt je Kreis der jüngste Stichtag; Werte für das ganze Land fassen deshalb Zonen verschiedener Stichtage zusammen.

Neue Bodenrichtwerte

Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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