Bodenrichtwert Bergen auf Rügen 2026
Im Jahr 2026 betragen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Bergen auf Rügen im Median 127,5 €/m², 2,1-mal so hoch wie im Landkreis Vorpommern-Rügen insgesamt (Stichtag 01.01.2024; Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
127,5€/m²
Zum Vergleich: Landkreis Vorpommern-Rügen 60 €/m²Mecklenburg-Vorpommern 70 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis2,1 ×2,1-mal so hoch wie im Landkreis Vorpommern-Rügen (60 €/m²)
- Gewerbebauland30 €/m²Median der 2 Zonen
Analyse: Bodenrichtwerte in Bergen auf Rügen
Bodenrichtwerte für Wohnbauland von 50 bis 185 €/m²
In den 16 Wohnbauzonen in Bergen auf Rügen ist der höchste Bodenrichtwert 3,7-mal so hoch wie der niedrigste. Die mittlere Hälfte der Zonen liegt in einem Band von 81 €/m² Breite.
Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1
Der teuerste Nachbarort Binz 4,4-mal so teuer wie Bergen auf Rügen
Unter den acht Nachbarorten haben drei einen höheren Median, fünf einen niedrigeren. Am günstigsten ist Patzig, im Median 57 % unter dem Wert in Bergen auf Rügen.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Bergen auf Rügen am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2024. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland16 Zonen127,5 €/m²50 bis 185
- Gewerbe2 Zonen30 €/m²26 bis 34
- Landwirtschafteine Zone0,99 €/m²
- Waldeine Zone1,2 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1
Umgebung
5 von 8 Nachbarorten sind günstiger als Bergen auf Rügen
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2024. Der Strich in jedem Balken zeigt Bergen auf Rügen (127,5 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen
- Binz565 €/m²+343 % gegenüber Bergen auf Rügen
- Buschvitz140 €/m²+9,8 % gegenüber Bergen auf Rügen
- Putbus140 €/m²+9,8 % gegenüber Bergen auf Rügen
- Zirkow100 €/m²−22 % gegenüber Bergen auf Rügen
- Ralswiek82,5 €/m²−35 % gegenüber Bergen auf Rügen
- Sehlen65 €/m²−49 % gegenüber Bergen auf Rügen
- Parchtitz55 €/m²−57 % gegenüber Bergen auf Rügen
- Patzig55 €/m²−57 % gegenüber Bergen auf Rügen
In allen 2 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Bergen auf Rügen
- Greifswald37 km190 €/m²+49 % gegenüber Bergen auf Rügen
- Stralsund30 km142,5 €/m²+12 % gegenüber Bergen auf Rügen
Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Bergen auf Rügen
Bergen auf Rügen ist von 2011 bis 2021 um 1,4 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 1,23
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 350 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Bergen auf Rügen
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Bergen auf Rügen 2026?
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Bergen auf Rügen liegen im Median bei 127,5 €/m² (Stichtag 01.01.2024). Die Hälfte der 16 Wohnbauzonen liegt zwischen 79 und 160 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Bergen auf Rügen im Vergleich zum Landkreis Vorpommern-Rügen?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Bergen auf Rügen bei 127,5 €/m², 2,1-mal so hoch wie im Landkreis Vorpommern-Rügen insgesamt (60 €/m²). Das ist Platz 25 unter den 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen.
Was kostet ein Grundstück in Bergen auf Rügen?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Bergen auf Rügen nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 127,5 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 64.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.MV (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Mecklenburg-Vorpommern
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.MV (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Kataster- und Vermessungsämter (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Landesgrundstücksmarktbericht Mecklenburg-Vorpommern (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern, Bodenrichtwerte Mecklenburg-Vorpommern, Stichtag 01.01.2025 (BORIS.MV, https://www.geodaten-mv.de/dienste/vboris_atom); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Flurstücke: © GeoBasis-DE/M-V 2026; ALKIS Landesdatensatz MV (Shape AdV); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
- Stichtage in Mecklenburg-Vorpommern: Jeder Gutachterausschuss veröffentlicht nur seinen jüngsten Stand. Es gilt je Kreis der jüngste Stichtag; Werte für das ganze Land fassen deshalb Zonen verschiedener Stichtage zusammen.
Neue Bodenrichtwerte
Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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