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Bodenrichtwert Hammersbach 2026

Bodenrichtwerte in Hammersbach auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Hammersbach liegt 2026 im Median bei 250 €/m², 39 % höher als im Main-Kinzig-Kreis insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Hessen, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

250€/m²

unverändert seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Main-Kinzig-Kreis 180 €/m²Hessen 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2020+14 %220 → 250 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis+39 %39 % über dem Main-Kinzig-Kreis (180 €/m²)
  • Gewerbebauland90 €/m²Median der 3 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Hammersbach seit 2020

Median Wohnbauland seit 2020 um 14 % gestiegen, von 220 auf 250 €/m²; im Vergleich Main-Kinzig-Kreis und Hessen. Stichtage 2020 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Hammersbach, Stichtage 2020 bis 2026
  • Hammersbach
  • Main-Kinzig-Kreis
  • Hessen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Hammersbach, Stichtage 2020 bis 2026Median Wohnbauland seit 2020 um 14 % gestiegen, von 220 auf 250 €/m²; im Vergleich Main-Kinzig-Kreis und Hessen. Stichtage 2020 bis 2026.050100150200250€/m²2020202220242026220250180160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Hammersbach, Stichtage 2020 bis 2026Median Wohnbauland seit 2020 um 14 % gestiegen, von 220 auf 250 €/m²; im Vergleich Main-Kinzig-Kreis und Hessen. Stichtage 2020 bis 2026.050100150200250€/m²2020202220242026220250180160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Hammersbach, Stichtage 2020 bis 2026Median Wohnbauland seit 2020 um 14 % gestiegen, von 220 auf 250 €/m²; im Vergleich Main-Kinzig-Kreis und Hessen. Stichtage 2020 bis 2026.050100150200250€/m²2020202220242026220250Hammersbach180Main-Kinzig-Kreis160Hessen
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Hammersbach, Stichtage 2020 bis 2026, in €/m²
StichtagHammersbachMain-Kinzig-KreisHessen
2020220160130
2022250180150
2024250180150
2026250180160

Quelle: Gutachterausschüsse in Hessen · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Hammersbach auffällt

Bodenrichtwerte der Wohnbauzonen von 230 bis 310 €/m²

In Hammersbach liegt die mittlere Hälfte der neun Wohnbauzonen in einem Band von 20 €/m² Breite.

Wohnbauzonen in Hammersbach: niedrigster und höchster Wert, dazwischen die mittlere Hälfte

Quelle: Gutachterausschüsse in Hessen · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Hessen1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Hammersbach am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland9 Zonen250 €/m²230 bis 310
  • Gemischte Bauflächen5 Zonen180 €/m²150 bis 210
  • Gewerbe3 Zonen90 €/m²75 bis 130
  • Landwirtschaft4 Zonen2,9 €/m²2,2 bis 3,3
  • Wald2 Zonen0,7 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Hessen · Auswertung Borisportal1

Umgebung

3 von 6 Nachbarorten sind günstiger als Hammersbach

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Hammersbach (250 €/m²). Alle Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis

  1. Nidderau370 €/m²+48 % gegenüber Hammersbach
  2. Bruchköbel350 €/m²+40 % gegenüber Hammersbach
  3. Neuberg305 €/m²+22 % gegenüber Hammersbach
  4. Ronneburg190 €/m²−24 % gegenüber Hammersbach
  5. Limeshain185 €/m²−26 % gegenüber Hammersbach
  6. Büdingen135 €/m²−46 % gegenüber Hammersbach

In 7 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Hammersbach

  1. Frankfurt am Main26 km1.087,5 €/m²+335 % gegenüber Hammersbach
  2. Offenbach am Main21 km775 €/m²+210 % gegenüber Hammersbach
  3. Maintal14 km460 €/m²+84 % gegenüber Hammersbach
  4. Schöneck10 km405 €/m²+62 % gegenüber Hammersbach
  5. Hanau12 km390 €/m²+56 % gegenüber Hammersbach
  6. Langenselbold7 km370 €/m²+48 % gegenüber Hammersbach
  7. Erlensee8 km340 €/m²+36 % gegenüber Hammersbach
  8. Altenstadt6 km230 €/m²−8,0 % gegenüber Hammersbach

Quelle: Gutachterausschüsse in Hessen · Auswertung Borisportal1

Marktbericht des Gutachterausschusses

Typischer Preis für ein Haus in Hammersbach

Für ein freistehendes Ein- oder Zweifamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche, Baujahr 1980, 700 m² Grundstück in einer Lage mit Bodenrichtwert 200 bis 299 €/m² nennt der Gutachterausschuss rund 2.957 €/m² Wohnfläche, zusammen rund 444.000 €.

Freistehendes Haus
rund 2.957 €/m² Wohnfläche150 m² Wohnfläche, Baujahr 1980, 700 m² Grundstück · zusammen rund 444.000 €
Reihenhaus oder Doppelhaushälfte
rund 3.182 €/m² Wohnfläche130 m² Wohnfläche, Baujahr 1990, 300 m² Grundstück · zusammen rund 414.000 €
Eigentumswohnung
rund 2.994 €/m² WohnflächeBaujahr 2000 bis 2009

Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses, Stand 01.01.2026. Die Lage haben wir nach dem mittleren Bodenrichtwert für Wohnbauland in Hammersbach (250 €/m²) gewählt. Für ein bestimmtes Haus gelten Zu- und Abschläge, etwa für Baujahr, Grundstücksgröße und Ausstattung; der Gutachterausschuss nennt eine Genauigkeit von ± 20 %.

Quelle: Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) · Auswertung Borisportal2

Was heißt das für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Hammersbach?

Steckbrief Hammersbach

Hammersbach ist von 2011 bis 2021 um 3,3 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
4.7903
31.12.2025 · 2011–2021: +3,3 % · seit 2022: −1,0 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
1,24
2024 · 6 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
680 %5
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
II von VII7
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
6 %8
Hessen, seit 01.08.2014
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
2386
2025 · 20 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder345; Wohngeldverordnung7; Grunderwerbsteuergesetze8 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Hammersbach

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Hammersbach 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Hammersbach liegt 2026 im Median bei 250 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 9 Wohnbauzonen liegt zwischen 250 und 270 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Hammersbach entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Hammersbach ist seit 2020 um 14 % gestiegen, von 220 auf 250 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median unverändert. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Hammersbach im Vergleich zum Main-Kinzig-Kreis?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Hammersbach bei 250 €/m², 39 % höher als im Main-Kinzig-Kreis insgesamt (180 €/m²). Das ist Platz 13 unter den 29 Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis.

Was kostet ein Grundstück in Hammersbach?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Hammersbach 2026 bei 250 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 125.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS Hessen sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS Hessen (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Hessen

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS Hessen (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
Liegenschaftskarte (Flurkarte)
Auszug beim Amt für Bodenmanagement (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Lizenz dl-de/zero-2-0; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Marktberichte der Gutachterausschüsse: Datenquelle: Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen, Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse des Landes Hessen 2026 (dl-de/zero-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  9. Quelle 9: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  10. Quelle 10: Adressen und Flurstücke: Adressen: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG), dl-de/zero-2-0; Flurstücke: HVBG, ALKIS vereinfacht (Flurstücke), dl-de/zero-2-0; Daten verändert.

  11. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS Hessen sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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