Bodenrichtwert Weilen unter den Rinnen 2026
In Weilen unter den Rinnen liegen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 70 €/m² (Stichtag 01.01.2023; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).
- Gewerbebauland55 €/m²Median der 2 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Weilen unter den Rinnen seit 2022
Median Wohnbauland, Stichtage 2022 bis 2023.
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Weilen unter den Rinnen |
|---|---|
| 2022 | 70 |
| 2023 | 70 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Weilen unter den Rinnen auffällt
Wohnbauland ist in Weilen unter den Rinnen günstiger als in fast allen Gemeinden Baden-Württembergs und weniger als in jedem angrenzenden Ort.
Zwischen Bad Rippoldsau-Schapbach und Winterlingen auf Platz 1.017
Unter den 1.084 Gemeinden in Baden-Württemberg zählt Weilen unter den Rinnen zu den günstigsten 7 %. Bad Rippoldsau-Schapbach davor und Winterlingen dahinter haben denselben Median wie Weilen unter den Rinnen, beide 70 €/m².
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Der günstigste Nachbarort Deilingen ist 29 % teurer als Weilen unter den Rinnen
Am größten ist der Abstand zum teuersten Nachbarort Schömberg. Dort kostet Wohnbauland im Median 1,7-mal so viel wie in Weilen unter den Rinnen.
Wohnbauland 40-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Für Acker- und Grünland liegt der mittlere Bodenrichtwert in Weilen unter den Rinnen bei 1,75 €/m².
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Weilen unter den Rinnen am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2023. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland2 Zonen70 €/m²30 bis 110
- Gemischte Bauflächen3 Zonen65 €/m²55 bis 90
- Gewerbe2 Zonen55 €/m²alle Zonen gleich
- Landwirtschaft2 Zonen1,75 €/m²1,5 bis 2
- Waldeine Zone0,6 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Keiner von 3 Nachbarorten ist günstiger als Weilen unter den Rinnen
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2023. Der Strich in jedem Balken zeigt Weilen unter den Rinnen (70 €/m²). Alle Gemeinden im Zollernalbkreis
- Schömberg117,5 €/m²+68 % gegenüber Weilen unter den Rinnen
- Ratshausen110 €/m²+57 % gegenüber Weilen unter den Rinnen
- Deilingen90 €/m²+29 % gegenüber Weilen unter den Rinnen
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Weilen unter den Rinnen
- Villingen-Schwenningen26 km280 €/m²+300 % gegenüber Weilen unter den Rinnen
- Balingen12 km190 €/m²+171 % gegenüber Weilen unter den Rinnen
- Rottweil9 km160 €/m²+129 % gegenüber Weilen unter den Rinnen
- Spaichingen13 km160 €/m²+129 % gegenüber Weilen unter den Rinnen
- Albstadt18 km150 €/m²+114 % gegenüber Weilen unter den Rinnen
- Gosheim6 km140 €/m²+100 % gegenüber Weilen unter den Rinnen
- Wellendingen5 km112,5 €/m²+61 % gegenüber Weilen unter den Rinnen
- Wehingen5 km80 €/m²+14 % gegenüber Weilen unter den Rinnen
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Weilen unter den Rinnen
Weilen unter den Rinnen ist von 2011 bis 2021 um 1,0 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 03
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 335 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Weilen unter den Rinnen
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Weilen unter den Rinnen 2026?
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Weilen unter den Rinnen liegen im Median bei 70 €/m² (Stichtag 01.01.2023). Die 2 Wohnbauzonen liegen zwischen 30 und 110 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Was kostet ein Grundstück in Weilen unter den Rinnen?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Weilen unter den Rinnen nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 70 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 35.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Bei BORIS-BW gibt es für jedes Jahr von 2022 bis 2023 einen Stichtag zum 1. Januar. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Baden-Württemberg
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS-BW (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
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- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Vermessungsamt (Landesamt für Geoinformation) (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Marktberichte der Gutachterausschüsse (Übersicht) (öffnet in einem neuen Tab)
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 01.01.2022 bis 01.01.2023; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Bei BORIS-BW gibt es für jedes Jahr von 2022 bis 2023 einen Stichtag zum 1. Januar. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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