Bodenrichtwert Assamstadt 2026
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Assamstadt liegen 2026 im Median bei 50 €/m², meist zwischen 50 und 55 €/m² (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).
- Gewerbebauland40 €/m²Median der 2 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Assamstadt seit 2022
Median Wohnbauland, Stichtage 2022 bis 2025.
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Assamstadt |
|---|---|
| 2022 | 50 |
| 2023 | 50 |
| 31.12.2023 | – |
| 2025 | 50 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2023 jeweils 31. Dezember.
Analyse: Was in Assamstadt auffällt
Wohnbauland kostet in Assamstadt weniger als in fast allen Gemeinden Baden-Württembergs und weniger als in jedem angrenzenden Ort.
Unter den günstigsten 2 % der Gemeinden in Baden-Württemberg
Assamstadt steht auf Platz 1.071 von 1.086 Gemeinden in Baden-Württemberg. Davor liegt Boxberg mit 51,5 €/m², auf dem Platz dahinter Königsheim mit 50 €/m².
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Günstiger als alle vier Nachbarorte
Im teuersten Nachbarort Bad Mergentheim kostet Wohnbauland im Median 2,4-mal so viel wie in Assamstadt. Den kleinsten Abstand hat der günstigste Nachbarort Boxberg, dessen Median um 3,0 % höher liegt.
Höchster Bodenrichtwert für Wohnbauland 2,7-mal so hoch wie der niedrigste
Die Werte der Wohnbauzonen in Assamstadt reichen von 50 bis 135 €/m². Die mittlere Hälfte der Zonen liegt in einem Band von 5 €/m².
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Assamstadt am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland14 Zonen50 €/m²50 bis 135
- Gemischte Bauflächen10 Zonen27,5 €/m²20 bis 40
- Gewerbe2 Zonen40 €/m²alle Zonen gleich
- Landwirtschaft2 Zonen1,85 €/m²1,5 bis 2,2
- Waldeine Zone0,9 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Keiner von 4 Nachbarorten ist günstiger als Assamstadt
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Assamstadt (50 €/m²). Alle Gemeinden im Main-Tauber-Kreis
- Bad Mergentheim120,5 €/m²+141 % gegenüber Assamstadt
- Krautheim75 €/m²+50 % gegenüber Assamstadt
- Dörzbach60 €/m²+20 % gegenüber Assamstadt
- Boxberg51,5 €/m²+3,0 % gegenüber Assamstadt
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Assamstadt
- Heilbronn47 km650 €/m²+1.200 % gegenüber Assamstadt
- Öhringen26 km310 €/m²+520 % gegenüber Assamstadt
- Schwäbisch Hall37 km187,5 €/m²+275 % gegenüber Assamstadt
- Künzelsau18 km130 €/m²+160 % gegenüber Assamstadt
- Schöntal14 km95 €/m²+90 % gegenüber Assamstadt
- Ingelfingen13 km85 €/m²+70 % gegenüber Assamstadt
- Tauberbischofsheim21 km85 €/m²+70 % gegenüber Assamstadt
- Lauda-Königshofen13 km80 €/m²+60 % gegenüber Assamstadt
In Bayern: Würzburg (43 km).
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Assamstadt
Assamstadt ist von 2011 bis 2021 um 4,9 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 1,33
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 340 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Assamstadt
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Assamstadt 2026?
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Assamstadt liegen im Median bei 50 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 14 Wohnbauzonen liegt zwischen 50 und 55 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Was kostet ein Grundstück in Assamstadt?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Assamstadt nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 50 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 25.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 31.12.2023 und der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Baden-Württemberg
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS-BW (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
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- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Vermessungsamt (Landesamt für Geoinformation) (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Marktberichte der Gutachterausschüsse (Übersicht) (öffnet in einem neuen Tab)
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 01.01.2022 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 31.12.2023 und der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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