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Bodenrichtwert Steina 2026

Bodenrichtwerte in Steina auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Steina liegt 2026 bei 70 €/m², 30 % höher als im Landkreis Bautzen insgesamt (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

70€/m²

Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Landkreis Bautzen 54 €/m²Sachsen 85 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis+30 %30 % über dem Landkreis Bautzen (54 €/m²)
  • Gewerbebauland5 €/m²Median der 2 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Steina seit 2024

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bautzen und Sachsen, Stichtage 2024 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Steina, Stichtage 2024 bis 2026
  • Steina
  • Landkreis Bautzen
  • Sachsen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Steina, Stichtage 2024 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bautzen und Sachsen, Stichtage 2024 bis 2026.050100150200€/m²202420252026517054
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Steina, Stichtage 2024 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bautzen und Sachsen, Stichtage 2024 bis 2026.050100150200€/m²20242025202651705485
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Steina, Stichtage 2024 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bautzen und Sachsen, Stichtage 2024 bis 2026.050100150200€/m²2024202520265170Steina54Landkreis Bautzen85Sachsen
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Steina, Stichtage 2024 bis 2026, in €/m²
StichtagSteinaLandkreis BautzenSachsen
2024515080
2025––180
2026705485

Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Steina auffällt

Landesmedian bei 85 €/m², in Steina 18 % weniger

Mit dem Bodenrichtwert seiner einzigen Wohnbauzone steht Steina auf Platz 90 der 376 Gemeinden in Sachsen. Davor liegt Dennheritz, dahinter Dürrröhrsdorf-Dittersbach, beide mit demselben Median wie Steina.

Steina im Vergleich aller Gemeinden in Sachsen

Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Steina am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbaulandeine Zone70 €/m²
  • Gemischte Bauflächen2 Zonen44,5 €/m²32 bis 57
  • Gewerbe2 Zonen5 €/m²alle Zonen gleich
  • Landwirtschaft2 Zonen0,93 €/m²0,65 bis 1,2
  • Waldeine Zone0,2 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal1

Umgebung

3 von 4 Nachbarorten sind günstiger als Steina

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Steina (70 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Bautzen

  1. Ohorn73 €/m²+4,3 % gegenüber Steina
  2. Pulsnitz66 €/m²−5,7 % gegenüber Steina
  3. Haselbachtal46 €/m²−34 % gegenüber Steina
  4. Elstra29 €/m²−59 % gegenüber Steina

In 4 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Steina

  1. Dresden26 km320 €/m²+357 % gegenüber Steina
  2. Pirna28 km139,5 €/m²+99 % gegenüber Steina
  3. Radeberg15 km106 €/m²+51 % gegenüber Steina
  4. Bautzen25 km72 €/m²+2,9 % gegenüber Steina
  5. Großröhrsdorf7 km61 €/m²−13 % gegenüber Steina
  6. Bischofswerda13 km60 €/m²−14 % gegenüber Steina
  7. Kamenz10 km54,5 €/m²−22 % gegenüber Steina
  8. Hoyerswerda28 km53 €/m²−24 % gegenüber Steina

Quelle: Gutachterausschüsse in Sachsen · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Steina

Steina ist von 2011 bis 2021 um 3,9 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
1.6462
31.12.2025 · 2011–2021: −3,9 % · seit 2022: −0,6 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
0,63
2024 · 1 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
440 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5,5 %7
Sachsen, seit 01.01.2023
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1325
2025 · 13 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Steina

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Steina 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Steina liegt 2026 bei 70 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie teuer ist Bauland in Steina im Vergleich zum Landkreis Bautzen?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Steina bei 70 €/m², 30 % höher als im Landkreis Bautzen insgesamt (54 €/m²). Das ist Platz 9 unter den 55 Gemeinden im Landkreis Bautzen.

Was kostet ein Grundstück in Steina?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Bodenrichtwert in Steina 2026 bei 70 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 35.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Bei BORIS Sachsen gibt es für jedes Jahr von 2024 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS Sachsen (Nutzung des Dienstes gebührenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Sachsen

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS Sachsen (öffnet in einem neuen Tab) · Nutzung des Dienstes gebührenfrei
Liegenschaftskarte (Flurkarte)
Untere Vermessungsbehörden in Sachsen (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse in Sachsen; Dienst: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0; Flurstücke: Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); Datensatz: ALKIS Flurstücke Sachsen (WFS SN ALKIS Vereinfacht, https://geodienste.sachsen.de/aaa/public_alkis/vereinf/wfs); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Bei BORIS Sachsen gibt es für jedes Jahr von 2024 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de