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Bodenrichtwert Ellscheid 2026

Bodenrichtwerte in Ellscheid auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Ellscheid liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 34 €/m², 28 % niedriger als im Landkreis Vulkaneifel insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

34€/m²

+6,3 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Daun 49 €/m²Landkreis Vulkaneifel 47,5 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis−28 %28 % unter dem Landkreis Vulkaneifel (47,5 €/m²)

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Ellscheid seit 2008

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Vulkaneifel und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Ellscheid, Stichtage 2008 bis 2026
  • Ellscheid
  • Landkreis Vulkaneifel
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Ellscheid, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Vulkaneifel und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820122016202020262234160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Ellscheid, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Vulkaneifel und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420262234160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Ellscheid, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Vulkaneifel und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420262234Ellscheid47,5Landkreis Vulkaneifel160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Ellscheid, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagEllscheidLandkreis VulkaneifelRheinland-Pfalz
2008222880
2010223085
2012223185
2014233185
2016233290
20182332100
20202635110
20223037130
20243242145
20263447,5160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Ellscheid auffällt

In Ellscheid kostet Wohnbauland weniger als in fast allen Gemeinden von Rheinland-Pfalz, und auch die meisten Nachbarorte liegen darüber.

Platz 1.829 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Der mittlere Bodenrichtwert liegt in Ellscheid 79 % unter dem Landesmedian von 160 €/m². Ellscheid zählt damit zu den günstigsten 6 % der Gemeinden im Land. Büdlich auf dem Platz davor hat denselben Median wie Ellscheid, Limbach auf dem Platz danach kommt auf 33,5 €/m².

Ellscheid im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Acker- und Grünland im Median bei 0,75 €/m²

Wohnbauland ist in Ellscheid 45-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Für Wald gilt ein Bodenrichtwert von 0,4 €/m².

Wohnbauland im teuersten Nachbarort Gillenfeld 2,4-mal so teuer wie in Ellscheid

In drei von vier Nachbarorten liegt der Median über dem Wert in Ellscheid. Günstiger ist allein Steineberg, um 12 %.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Ellscheid am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland3 Zonen34 €/m²29 bis 60
  • Gemischte Bauflächen2 Zonen25,5 €/m²24 bis 27
  • Landwirtschaft2 Zonen0,75 €/m²0,7 bis 0,8
  • Waldeine Zone0,4 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

1 von 4 Nachbarorten ist günstiger als Ellscheid

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Ellscheid (34 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel

  1. Gillenfeld80 €/m²+135 % gegenüber Ellscheid
  2. Mehren57,5 €/m²+69 % gegenüber Ellscheid
  3. Demerath40 €/m²+18 % gegenüber Ellscheid
  4. Steineberg30 €/m²−12 % gegenüber Ellscheid

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Ellscheid

  1. Koblenz53 km475 €/m²+1.297 % gegenüber Ellscheid
  2. Trier45 km350 €/m²+929 % gegenüber Ellscheid
  3. Neuwied54 km240 €/m²+606 % gegenüber Ellscheid
  4. Wittlich18 km225 €/m²+562 % gegenüber Ellscheid
  5. Schalkenmehren4 km130 €/m²+282 % gegenüber Ellscheid
  6. Daun9 km92,5 €/m²+172 % gegenüber Ellscheid
  7. Ulmen9 km70 €/m²+106 % gegenüber Ellscheid
  8. Lutzerath8 km55 €/m²+62 % gegenüber Ellscheid

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Ellscheid

Was den Bodenwert in Ellscheid außerdem prägt

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
2872
31.12.2025 · 2011–2021: stabil · seit 2022: +0,7 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
03
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
555
2025 · 5 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Ellscheid

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Ellscheid 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Ellscheid liegt 2026 im Median bei 34 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 32 und 47 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Ellscheid entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Ellscheid ist seit 2024 um 6,3 % gestiegen, von 32 auf 34 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Ellscheid im Vergleich zum Landkreis Vulkaneifel?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Ellscheid bei 34 €/m², 28 % niedriger als im Landkreis Vulkaneifel insgesamt (47,5 €/m²). Das ist Platz 73 unter den 88 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel.

Was kostet ein Grundstück in Ellscheid?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Ellscheid 2026 bei 34 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 17.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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