Bodenrichtwert Verbandsgemeinde Rhein-Nahe 2026
In den 10 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe kostet baureifes Wohnbauland meist zwischen 93 und 240 €/m².
- Entwicklung seit 2016+75 %100 → 175 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich im Landkreis Mainz-Bingen−56 %56 % unter dem Landkreis Mainz-Bingen (400 €/m²), Platz 6 von 6 Verbandsgemeinden
- Teuerste Ortsgemeinde272,5 €/m²Weiler bei Bingen; am günstigsten Breitscheid mit 55 €/m²
Entwicklung der Bodenrichtwerte in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe seit 2008
Median Wohnbauland seit 2016 um 75 % gestiegen, von 100 auf 175 €/m²; im Vergleich Landkreis Mainz-Bingen und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- VG Rhein-Nahe
- Landkreis Mainz-Bingen
- Rheinland-Pfalz
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| Stichtag | VG Rhein-Nahe | Landkreis Mainz-Bingen | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 105 | 200 | 80 |
| 2010 | 102,5 | 200 | 85 |
| 2012 | 105 | 200 | 85 |
| 2014 | 100 | 205 | 85 |
| 2016 | 100 | 220 | 90 |
| 2018 | 120 | 245 | 100 |
| 2020 | 140 | 295 | 110 |
| 2022 | 152,5 | 352,5 | 130 |
| 2024 | 160 | 365 | 145 |
| 2026 | 175 | 400 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe auffällt
In der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hängt der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland davon ab, in welcher Ortsgemeinde ein Grundstück liegt.
Drei von zehn Ortsgemeinden über dem Median der Verbandsgemeinde
Am teuersten ist Wohnbauland in Weiler bei Bingen, im Median fünfmal so teuer wie in Breitscheid. An zweiter Stelle folgt Münster-Sarmsheim mit 240 €/m².
- Weiler bei Bingen272,5 €/m²
- Münster-Sarmsheim240 €/m²
- Waldalgesheim220 €/m²
- Manubach75 €/m²
- Oberheimbach60 €/m²
- Breitscheid55 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Von 100 auf 120 €/m² zwischen 2016 und 2018
Um 20 % stieg der Median in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in diesem Schritt, dem größten von neun Schritten seit 2008.
In sechs Schritten gestiegen, in zwei gesunken
Einmal blieb der Median in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe gegenüber dem vorigen Stichtag gleich hoch.
- Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
- Landkreis Mainz-Bingen
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
29 Zonen für gemischte Bauflächen, im Median bei 40 % des Wohnbaulands
Gemischte Bauflächen kosten in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Median 70 €/m². In den drei Gewerbezonen liegt der mittlere Wert bei 75 €/m², also bei 43 % des Wohnbaulands.
Wohnbauland 350-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Acker- und Grünland liegt in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Median bei 0,5 €/m².
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Umgebung
Alle 10 Ortsgemeinden: von 55 bis 272,5 €/m²
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt den Median in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe (175 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen
- Weiler bei Bingen272,5 €/m²+56 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
- Münster-Sarmsheim240 €/m²+37 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
- Waldalgesheim220 €/m²+26 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
- Niederheimbach150 €/m²−14 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
- Trechtingshausen140 €/m²−20 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
- Bacharach95 €/m²−46 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
- Oberdiebach80 €/m²−54 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
- Manubach75 €/m²−57 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
- Oberheimbach60 €/m²−66 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
- Breitscheid55 €/m²−69 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland27 Zonen175 €/m²55 bis 300
- Gemischte Bauflächen29 Zonen70 €/m²44 bis 220
- Gewerbe3 Zonen75 €/m²alle Zonen gleich
- Landwirtschaft314 Zonen0,5 €/m²0,4 bis 1,8
- Wald186 Zonen0,3 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
In der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 2,3 % gestiegen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Einwohner, neue Wohnungen und Fläche sind die Summen der Ortsgemeinden.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 0,53
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465–580 %4
- Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe?
Für baureifes Wohnbauland liegt der Median aller 27 Wohnbauzonen zum Stichtag 01.01.2026 bei 175 €/m². Die Hälfte liegt zwischen 93 und 240 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wo ist Bauland in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am teuersten?
In Weiler bei Bingen mit einem Median von 272,5 €/m². Am günstigsten ist Breitscheid mit 55 €/m². Alle Ortsgemeinden stehen in der Rangliste.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
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Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe zum Stichtag, ungewichtet. Nicht der Durchschnitt der Gemeindewerte.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Ortsgemeinden: Median der baureifen Wohnbauzonen je Ortsgemeinde. Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet. Sonst ändert sich der Median vor allem, weil Zonen dazukommen oder wegfallen; dann steht keine Veränderung da.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner, neue Wohnungen und Fläche: Summe der Ortsgemeinden, nur für Jahre, in denen für alle Ortsgemeinden Zahlen vorliegen. Berechnung von Borisportal.
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
- Hebesatz der Grundsteuer B: kleinster und größter Hebesatz der Ortsgemeinden im jüngsten Jahr, Auswertung von Borisportal.
- Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Ortsgemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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