Bodenrichtwert Lütz 2026
In Lütz liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 bei 35 €/m², 26 % niedriger als im Landkreis Cochem-Zell insgesamt (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
35€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Cochem 70 €/m²Landkreis Cochem-Zell 47,5 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−26 %26 % unter dem Landkreis Cochem-Zell (47,5 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Lütz seit 2008
Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Cochem-Zell und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.
- Lütz
- Landkreis Cochem-Zell
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Lütz | Landkreis Cochem-Zell | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 34 | 32 | 80 |
| 2010 | 34 | 33 | 85 |
| 2012 | 34 | 33,5 | 85 |
| 2014 | 34 | 33 | 85 |
| 2016 | 34 | 33 | 90 |
| 2018 | 34 | 34 | 100 |
| 2020 | 34 | 36 | 110 |
| 2022 | 35 | 45 | 130 |
| 2024 | 35 | 45 | 145 |
| 2026 | 35 | 47,5 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Lütz auffällt
In Lütz kostet Wohnbauland weniger als in den meisten Nachbarorten, und auch in Rheinland-Pfalz liegt der mittlere Wert am unteren Ende.
Wohnbauland im teuersten Nachbarort Treis-Karden 2,9-mal so teuer wie in Lütz
Höher liegt der Median in vier der fünf Nachbarorte. Der günstigste Nachbarort Lieg hat denselben Median wie Lütz.
Platz 1.808 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz
Lütz zählt zu den günstigsten 7 % der Gemeinden des Landes. Der mittlere Bodenrichtwert liegt 78 % unter dem Landesmedian von 160 €/m². In der Rangliste haben Lieg davor und Dünfus dahinter denselben Median wie Lütz.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Acker- und Grünland im Median bei 0,9 €/m²
Wohnbauland ist in Lütz 39-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Auf Landwirtschaft und Wald entfallen sechs der neun Richtwertzonen.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Lütz am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbaulandeine Zone35 €/m²
- Gemischte Bauflächen2 Zonen25 €/m²20 bis 30
- Landwirtschaft4 Zonen0,9 €/m²0,8 bis 1
- Wald2 Zonen0,4 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Keiner von 5 Nachbarorten ist günstiger als Lütz
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Lütz (35 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell
- Treis-Karden102,5 €/m²+193 % gegenüber Lütz
- Müden (Mosel)75 €/m²+114 % gegenüber Lütz
- Dommershausen50 €/m²+43 % gegenüber Lütz
- Macken50 €/m²+43 % gegenüber Lütz
- Lieg35 €/m²gleich gegenüber Lütz
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Lütz
- Koblenz27 km475 €/m²+1.257 % gegenüber Lütz
- Neuwied35 km240 €/m²+586 % gegenüber Lütz
- Andernach31 km232,5 €/m²+564 % gegenüber Lütz
- Mayen21 km180 €/m²+414 % gegenüber Lütz
- Boppard18 km115 €/m²+229 % gegenüber Lütz
- Emmelshausen13 km115 €/m²+229 % gegenüber Lütz
- Münstermaifeld10 km115 €/m²+229 % gegenüber Lütz
- Kastellaun12 km85 €/m²+143 % gegenüber Lütz
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Lütz
Lütz ist von 2011 bis 2021 um 19 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 3,63
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Lütz
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Lütz 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Lütz liegt 2026 bei 35 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Lütz im Vergleich zum Landkreis Cochem-Zell?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Lütz bei 35 €/m², 26 % niedriger als im Landkreis Cochem-Zell insgesamt (47,5 €/m²). Das ist Platz 62 unter den 74 Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell.
Was kostet ein Grundstück in Lütz?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Bodenrichtwert in Lütz 2026 bei 35 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 18.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
Fehler melden: daten@borisportal.de