Bodenrichtwert Pittenbach 2026
Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Pittenbach 35 €/m², 53 % niedriger als im Eifelkreis Bitburg-Prüm insgesamt (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
35€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Prüm 55 €/m²Eifelkreis Bitburg-Prüm 75 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−53 %53 % unter dem Eifelkreis Bitburg-Prüm (75 €/m²)
- Gewerbebauland17 €/m²Median der einen Zone
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Pittenbach seit 2008
Median Wohnbauland, im Vergleich Eifelkreis Bitburg-Prüm und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.
- Pittenbach
- Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Pittenbach | Eifelkreis Bitburg-Prüm | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 15 | 33 | 80 |
| 2010 | 20 | 35 | 85 |
| 2012 | 21 | 36,5 | 85 |
| 2014 | 22 | 40 | 85 |
| 2016 | 22 | 42 | 90 |
| 2018 | 24 | 45 | 100 |
| 2020 | 25 | 50 | 110 |
| 2022 | 30 | 60 | 130 |
| 2024 | 33 | 70 | 145 |
| 2026 | 35 | 75 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Pittenbach auffällt
In Pittenbach kostet Wohnbauland weniger als in fast allen Gemeinden von Rheinland-Pfalz und weniger als in jedem Nachbarort.
Landesmedian 160 €/m², in Pittenbach 78 % weniger
Mit Platz 1.815 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz zählt Pittenbach zu den günstigsten 7 %. Virneburg davor und Brockscheid dahinter haben denselben Median wie Pittenbach.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Orlenbach 34 % teurer als Pittenbach
Orlenbach ist der günstigste der drei Nachbarorte. Im teuersten Nachbarort Pronsfeld kostet Wohnbauland im Median 1,7-mal so viel wie in Pittenbach.
Acker- und Grünland im Median bei 1,05 €/m²
Wohnbauland ist in Pittenbach 33-mal so teuer wie Acker- und Grünland; für Wald liegt der mittlere Bodenrichtwert bei 0,4 €/m².
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Pittenbach am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbaulandeine Zone35 €/m²
- Gemischte Bauflächeneine Zone29 €/m²
- Gewerbeeine Zone17 €/m²
- Landwirtschaft4 Zonen1,05 €/m²1 bis 1,1
- Wald2 Zonen0,4 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Keiner von 3 Nachbarorten ist günstiger als Pittenbach
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Pittenbach (35 €/m²). Alle Gemeinden im Eifelkreis Bitburg-Prüm
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Pittenbach
- Trier50 km350 €/m²+900 % gegenüber Pittenbach
- Bitburg25 km165 €/m²+371 % gegenüber Pittenbach
- Prüm5 km132,5 €/m²+279 % gegenüber Pittenbach
- Bleialf9 km70 €/m²+100 % gegenüber Pittenbach
- Gerolstein21 km70 €/m²+100 % gegenüber Pittenbach
- Lünebach5 km61,5 €/m²+76 % gegenüber Pittenbach
- Habscheid5 km51 €/m²+46 % gegenüber Pittenbach
- Schönecken9 km50 €/m²+43 % gegenüber Pittenbach
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Pittenbach
Pittenbach ist von 2011 bis 2021 um 6,1 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 03
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Pittenbach
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Pittenbach 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Pittenbach liegt 2026 bei 35 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Pittenbach im Vergleich zum Eifelkreis Bitburg-Prüm?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Pittenbach bei 35 €/m², 53 % niedriger als im Eifelkreis Bitburg-Prüm insgesamt (75 €/m²). Das ist Platz 108 unter den 112 Gemeinden im Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Was kostet ein Grundstück in Pittenbach?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Bodenrichtwert in Pittenbach 2026 bei 35 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 18.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
Fehler melden: daten@borisportal.de