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Bodenrichtwert Klein Trebbow 2026

Bodenrichtwerte in Klein Trebbow auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2025

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Klein Trebbow liegen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 75 €/m², meist zwischen 71 und 75 €/m² (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

75€/m²

Stichtag 01.01.2025, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Zum Vergleich: Landkreis Nordwestmecklenburg 70 €/m²Mecklenburg-Vorpommern 70 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis+7,1 %7,1 % über dem Landkreis Nordwestmecklenburg (70 €/m²)
  • Teuerste Lage80 €/m²Kirch Stück, Median Wohnbauland

Analyse: Bodenrichtwerte in Klein Trebbow

7,1 % teurer als im Landkreis Nordwestmecklenburg, Wohnbauland im Median bei 75 €/m²

Den Landesmedian von 70 €/m² übertrifft der mittlere Bodenrichtwert in Klein Trebbow um 7,1 %. In vier von sechs Nachbarorten liegt der Median höher.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Umgebung

1 von 4 Ortsteilen liegt über dem Median von Klein Trebbow

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Klein Trebbow (75 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg

  1. Kirch Stückeine Zone80 €/m²+6,7 % gegenüber Klein Trebbow
  2. Groß Trebboweine Zone75 €/m²gleich gegenüber Klein Trebbow
  3. Klein Trebbow2 Zonen75 €/m²gleich gegenüber Klein Trebbow
  4. Barner Stück2 Zonen70 €/m²−6,7 % gegenüber Klein Trebbow

2 von 6 Nachbarorten sind günstiger als Klein Trebbow

  1. Schwerin145 €/m²+93 % gegenüber Klein Trebbow
  2. Pingelshagen125 €/m²+67 % gegenüber Klein Trebbow
  3. Seehof105 €/m²+40 % gegenüber Klein Trebbow
  4. Lübstorf80 €/m²+6,7 % gegenüber Klein Trebbow
  5. Alt Meteln65 €/m²−13 % gegenüber Klein Trebbow
  6. Cramonshagen65 €/m²−13 % gegenüber Klein Trebbow

In 3 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Klein Trebbow

  1. Wismar24 km185 €/m²+147 % gegenüber Klein Trebbow
  2. Wittenförden9 km110 €/m²+47 % gegenüber Klein Trebbow
  3. Grevesmühlen21 km100 €/m²+33 % gegenüber Klein Trebbow
  4. Bad Kleinen10 km65 €/m²−13 % gegenüber Klein Trebbow
  5. Brüsewitz8 km62,5 €/m²−17 % gegenüber Klein Trebbow
  6. Gadebusch17 km55 €/m²−27 % gegenüber Klein Trebbow
  7. Leezen10 km32 €/m²−57 % gegenüber Klein Trebbow
  8. Bobitz12 km29 €/m²−61 % gegenüber Klein Trebbow

In Schleswig-Holstein: Lübeck (47 km).

Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Klein Trebbow

Klein Trebbow ist von 2011 bis 2021 um 29 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
1.0702
31.12.2025 · 2011–2021: +29 % · seit 2022: stabil
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
3,83
2024 · 4 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
409 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
II von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
6 %7
Mecklenburg-Vorpommern, seit 01.07.2019
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
425
2025 · 25 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Klein Trebbow

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Klein Trebbow 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Klein Trebbow liegen im Median bei 75 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 6 Wohnbauzonen liegt zwischen 71 und 75 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wo ist Bauland in Klein Trebbow am teuersten?

Unter den Ortsteilen in Klein Trebbow ist baureifes Wohnbauland in Kirch Stück am teuersten, mit einem Median von 80 €/m². Am günstigsten ist Barner Stück mit 70 €/m². Alle Ortsteile stehen in der Rangliste.

Wie teuer ist Bauland in Klein Trebbow im Vergleich zum Landkreis Nordwestmecklenburg?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Klein Trebbow bei 75 €/m², 7,1 % höher als im Landkreis Nordwestmecklenburg insgesamt (70 €/m²). Das ist Platz 26 unter den 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg.

Was kostet ein Grundstück in Klein Trebbow?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Klein Trebbow nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 75 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 38.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.MV (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Mecklenburg-Vorpommern

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern, Bodenrichtwerte Mecklenburg-Vorpommern, Stichtag 01.01.2025 (BORIS.MV, https://www.geodaten-mv.de/dienste/vboris_atom); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Flurstücke: © GeoBasis-DE/M-V 2026; ALKIS Landesdatensatz MV (Shape AdV); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
  • Stichtage in Mecklenburg-Vorpommern: Jeder Gutachterausschuss veröffentlicht nur seinen jüngsten Stand. Es gilt je Kreis der jüngste Stichtag; Werte für das ganze Land fassen deshalb Zonen verschiedener Stichtage zusammen.

Neue Bodenrichtwerte

Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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