Bodenrichtwert Obere Warnow 2026
In Obere Warnow liegen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 11 €/m², 78 % niedriger als im Landkreis Ludwigslust-Parchim insgesamt (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
11€/m²
Zum Vergleich: Landkreis Ludwigslust-Parchim 50 €/m²Mecklenburg-Vorpommern 70 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−78 %78 % unter dem Landkreis Ludwigslust-Parchim (50 €/m²)
- Teuerste Lage13 €/m²Herzberg, Median Wohnbauland
Analyse: Bodenrichtwerte in Obere Warnow
Günstiger als alle drei Nachbarorte
Im teuersten Nachbarort Domsühl kostet Wohnbauland im Median 2,4-mal so viel wie in Obere Warnow. Auch im günstigsten Nachbarort Rom liegt der mittlere Bodenrichtwert um 36 % höher.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Gemischte Bauflächen sind in Obere Warnow am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland4 Zonen11 €/m²10 bis 13
- Gemischte Bauflächen2 Zonen14,5 €/m²14 bis 15
Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1
Umgebung
2 von 4 Ortsteilen liegen über dem Median von Obere Warnow
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Obere Warnow (11 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Herzbergeine Zone13 €/m²+18 % gegenüber Obere Warnow
- Kossebadeeine Zone12 €/m²+9,1 % gegenüber Obere Warnow
- Woeteneine Zone10 €/m²−9,1 % gegenüber Obere Warnow
- Wozinkeleine Zone10 €/m²−9,1 % gegenüber Obere Warnow
Keiner von 3 Nachbarorten ist günstiger als Obere Warnow
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Obere Warnow
- Wismar49 km185 €/m²+1.582 % gegenüber Obere Warnow
- Schwerin32 km145 €/m²+1.218 % gegenüber Obere Warnow
- Güstrow36 km120 €/m²+991 % gegenüber Obere Warnow
- Parchim11 km67,5 €/m²+514 % gegenüber Obere Warnow
- Neustadt-Glewe24 km55 €/m²+400 % gegenüber Obere Warnow
- Crivitz19 km32 €/m²+191 % gegenüber Obere Warnow
- Lübz12 km32 €/m²+191 % gegenüber Obere Warnow
- Goldberg15 km22 €/m²+100 % gegenüber Obere Warnow
Quelle: Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Obere Warnow
Was den Bodenwert in Obere Warnow außerdem prägt
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 2,73
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 410 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Obere Warnow
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Obere Warnow 2026?
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Obere Warnow liegen im Median bei 11 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 4 Wohnbauzonen liegt zwischen 10 und 12 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wo ist Bauland in Obere Warnow am teuersten?
Unter den Ortsteilen in Obere Warnow ist baureifes Wohnbauland in Herzberg am teuersten, mit einem Median von 13 €/m². Am günstigsten ist Wozinkel mit 10 €/m². Alle Ortsteile stehen in der Rangliste.
Wie teuer ist Bauland in Obere Warnow im Vergleich zum Landkreis Ludwigslust-Parchim?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Obere Warnow bei 11 €/m², 78 % niedriger als im Landkreis Ludwigslust-Parchim insgesamt (50 €/m²). Das ist Platz 77 unter den 82 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Was kostet ein Grundstück in Obere Warnow?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Obere Warnow nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 11 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 6.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.MV (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Mecklenburg-Vorpommern
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.MV (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Mecklenburg-Vorpommern (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Kataster- und Vermessungsämter (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Landesgrundstücksmarktbericht Mecklenburg-Vorpommern (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern, Bodenrichtwerte Mecklenburg-Vorpommern, Stichtag 01.01.2025 (BORIS.MV, https://www.geodaten-mv.de/dienste/vboris_atom); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: © GeoBasis-DE/M-V 2026; Flurstücke: © GeoBasis-DE/M-V 2026; ALKIS Landesdatensatz MV (Shape AdV); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
- Stichtage in Mecklenburg-Vorpommern: Jeder Gutachterausschuss veröffentlicht nur seinen jüngsten Stand. Es gilt je Kreis der jüngste Stichtag; Werte für das ganze Land fassen deshalb Zonen verschiedener Stichtage zusammen.
Neue Bodenrichtwerte
Der jüngste Stichtag bei BORIS.MV ist der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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