Bodenrichtwert Waldkirch 2026
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Waldkirch liegen 2026 im Median bei 532,5 €/m², der zweithöchste Wert unter den 23 Gemeinden im Landkreis Emmendingen (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).
- Gewerbebauland105 €/m²Median der 10 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Waldkirch seit 2020
Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.
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| Stichtag | Waldkirch |
|---|---|
| 2020 | 510 |
| 2022 | 510 |
| 2023 | 510 |
| 2025 | 532,5 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2020 jeweils 31. Dezember.
Analyse: Was in Waldkirch auffällt
In Waldkirch kostet Wohnbauland mehr als in jedem angrenzenden Ort.
Der günstigste Nachbarort Simonswald ist 61 % günstiger als Waldkirch
Alle sechs Nachbarorte liegen beim mittleren Bodenrichtwert unter Waldkirch. Auch im teuersten Nachbarort Gutach im Breisgau kostet Wohnbauland im Median 25 % weniger.
Platz 2 von 23 Gemeinden im Landkreis Emmendingen
Allein Vörstetten liegt mit 600 €/m² höher. Hinter Waldkirch folgt Bahlingen am Kaiserstuhl mit 510 €/m².
Gewerbeland bei einem Fünftel des Wohnbaulands
In den 17 Zonen für gemischte Bauflächen liegt der Median dagegen fast gleichauf mit dem Wohnbauland (+0,5 %).
Unter den teuersten 15 % der Gemeinden in Baden-Württemberg
Mit Platz 153 von 1.086 Gemeinden steht Waldkirch zwischen Wurmberg mit 535 €/m² und Grafenau mit 530 €/m².
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Acker- und Grünland im Median bei 2,5 €/m²
Wohnbauland ist in Waldkirch 213-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Für Wald liegt der Median bei 0,75 €/m².
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Gemischte Bauflächen sind in Waldkirch am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland14 Zonen532,5 €/m²425 bis 655
- Gemischte Bauflächen17 Zonen535 €/m²425 bis 840
- Gewerbe10 Zonen105 €/m²105 bis 300
- Landwirtschaft10 Zonen2,5 €/m²alle Zonen gleich
- Wald5 Zonen0,75 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Alle 6 Nachbarorte sind günstiger als Waldkirch
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Waldkirch (532,5 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Emmendingen
- Gutach im Breisgau400 €/m²−25 % gegenüber Waldkirch
- Sexau370 €/m²−31 % gegenüber Waldkirch
- Glottertal300 €/m²−44 % gegenüber Waldkirch
- Freiamt275 €/m²−48 % gegenüber Waldkirch
- St. Peter275 €/m²−48 % gegenüber Waldkirch
- Simonswald210 €/m²−61 % gegenüber Waldkirch
In 2 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Waldkirch
- Freiburg im Breisgau18 km1.150 €/m²+116 % gegenüber Waldkirch
- Bad Krozingen29 km810 €/m²+52 % gegenüber Waldkirch
- Emmendingen9 km500 €/m²−6,1 % gegenüber Waldkirch
- Offenburg42 km350 €/m²−34 % gegenüber Waldkirch
- Villingen-Schwenningen38 km280 €/m²−47 % gegenüber Waldkirch
- Lahr/Schwarzwald27 km275 €/m²−48 % gegenüber Waldkirch
- Donaueschingen45 km190 €/m²−64 % gegenüber Waldkirch
- Kehl53 km190 €/m²−64 % gegenüber Waldkirch
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Waldkirch
Waldkirch ist von 2011 bis 2021 um 4,6 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 2,33
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 380 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Waldkirch
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Waldkirch 2026?
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Waldkirch liegen im Median bei 532,5 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 14 Wohnbauzonen liegt zwischen 463 und 576 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Was kostet ein Grundstück in Waldkirch?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Waldkirch nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 532,5 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 266.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Baden-Württemberg
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS-BW (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
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- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Vermessungsamt (Landesamt für Geoinformation) (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Marktberichte der Gutachterausschüsse (Übersicht) (öffnet in einem neuen Tab)
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 31.12.2020 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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