Bodenrichtwert St. Peter 2026
In St. Peter liegen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 275 €/m², meist zwischen 233 und 313 €/m² (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).
- Gewerbebauland90 €/m²Median der einen Zone
Entwicklung der Bodenrichtwerte in St. Peter seit 2022
Median Wohnbauland, Stichtage 2022 bis 2025.
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | St. Peter |
|---|---|
| 2022 | 275 |
| 2023 | 275 |
| 2025 | 275 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in St. Peter auffällt
Wohnbauland 138-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Acker- und Grünland liegt in St. Peter im Median bei 2 €/m².
Mittlere Hälfte der Wohnbauzonen in einem Band von 80 €/m²
Insgesamt reichen die Bodenrichtwerte der Wohnbauzonen in St. Peter von 110 bis 350 €/m². Die teuerste Zone liegt damit 3,2-mal so hoch wie die günstigste.
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in St. Peter am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland12 Zonen275 €/m²110 bis 350
- Gewerbeeine Zone90 €/m²
- Landwirtschaft6 Zonen2 €/m²1 bis 2,5
- Wald4 Zonen1,75 €/m²1,5 bis 2
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Umgebung
3 von 6 Nachbarorten sind günstiger als St. Peter
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt St. Peter (275 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- Waldkirch532,5 €/m²+94 % gegenüber St. Peter
- Stegen380 €/m²+38 % gegenüber St. Peter
- Glottertal300 €/m²+9,1 % gegenüber St. Peter
- Simonswald210 €/m²−24 % gegenüber St. Peter
- St. Märgen210 €/m²−24 % gegenüber St. Peter
- Buchenbach200 €/m²−27 % gegenüber St. Peter
In 5 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in St. Peter
- Freiburg im Breisgau19 km1.150 €/m²+318 % gegenüber St. Peter
- Gundelfingen12 km750 €/m²+173 % gegenüber St. Peter
- Emmendingen17 km500 €/m²+82 % gegenüber St. Peter
- Kirchzarten10 km490 €/m²+78 % gegenüber St. Peter
- Villingen-Schwenningen32 km280 €/m²+1,8 % gegenüber St. Peter
- Lahr/Schwarzwald36 km275 €/m²gleich gegenüber St. Peter
- Titisee-Neustadt14 km210 €/m²−24 % gegenüber St. Peter
- Furtwangen im Schwarzwald13 km107,5 €/m²−61 % gegenüber St. Peter
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Steckbrief St. Peter
St. Peter ist von 2011 bis 2021 um 3,9 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 3,73
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 400 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in St. Peter
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in St. Peter 2026?
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in St. Peter liegen im Median bei 275 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 12 Wohnbauzonen liegt zwischen 233 und 313 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in St. Peter entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in St. Peter liegt so hoch wie 2023, bei 275 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Was kostet ein Grundstück in St. Peter?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in St. Peter nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 275 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 138.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Baden-Württemberg
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS-BW (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Vermessungsamt (Landesamt für Geoinformation) (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Marktberichte der Gutachterausschüsse (Übersicht) (öffnet in einem neuen Tab)
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 01.01.2022 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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