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Eine schriftliche Auskunft über Bodenrichtwerte kostet nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse, je Grundstück zwischen 25,00 und 100,00 €.
Die höchsten Bodenrichtwerte in Trier sind für die gemischten Bauflächen der Innenstadt ausgewiesen. In den guten Lagen der Simeonstraße erreichen diese einen Wert von 11100 €/m². Der zweithöchste Wert wurde mit 9400 €/m² den guten Lagen der angrenzenden Brotstraße zugeordnet. Ein ebenfalls hoher Wert wurde der Fleischstraße mit 7900 €/m² zuteil. Außerhalb dieser drei prestigeträchtigen Bodenrichtwertzonen der Innenstadt fallen die Bodenrichtwerte auf maximal 4100 €/m² am Kornmarkt ab. Der Großteil der Innenstadtflächen liegt in einem Bodenrichtwertbereich zwischen 880 und 2500 €/m². Außerhalb der Innenstadt sind die Bodenrichtwerte meist dreistellig. Der niedrigste Bodenrichtwert liegt in der Gemarkung Euren bei 50 €/m² nahe der Diedenhofener Straße.
Die Bodenrichtwerte der Wohnbauflächen erreichen ein Maximum von 1090 €/m² in der Bodenrichtwertzone um die Predigerstraße. Neben dieser Zone wurde dem Bereich um die Ostallee ein Wert von 810 €/m² zugewiesen. Die restlichen Wohnbauflächen von Trier liegen im niedrigen dreistelligen Bereich bei einem Durchschnitt von 320 €/m². Die Minimalwerte dieser Kategorie liegen für Bauerwartungsland bei 59 €/m².
Gewerbliche Bauflächen erreichen in Trier Höchstwerte von 150 €/m². Land- und forstwirtschaftliche Flächen werden im Rahmen dieser Analyse nicht untersucht. Ebenfalls ausgenommen sind Sonderbauflächen.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte in Trier fällt in die Zuständigkeit des „Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Trier“. Die Aktualisierung der Bodenrichtwerte erfolgt alle zwei Jahre, auf den Beginn eines jeden geraden Kalenderjahres. Die Basis der Aktualisierung ist die von Gutachterausschuss geführte Kaufpreissammlung. Eine Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erfolgt im Frühjahr des jeweiligen Jahres.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!