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Eine schriftliche Auskunft über Bodenrichtwerte kostet nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse je Grundstück zwischen 25,00 und 100,00€.
Die Bodenrichtwerte in Bad Neuenahr-Ahrweiler werden alle zwei Jahre vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück mit Stichtag zum 1. Januar ermittelt. Mit einer Veröffentlichung neuer Bodenrichtwerte ist im Frühjahr eines jeden geraden Kalenderjahres zu rechnen.
Das Bodenrichtwertniveau des Stadtgebietes liegt in der Kategorie Wohnbauflächen in einer Preisspanne von 170 bis 365 €/m². Der Höchstwert für Wohnbauflächen in Bad Neuenahr-Ahrweilen wurde mit 400 €/m² im Burgweg ausgewiesen. Ebenfalls hohe Richtwerte wurden mit 390 €/m² für Teile der Georg-Kreuzberg-Straße in direkter Lage zur Ahr festgelegt. Der niedrigste Bodenrichtwert für Wohnbauflächen wurde im Eschenweg weit südlich des Stadtkerns mit 130 €/m² ausgewiesen. Der niedrigste Wert des gesamten Bezirkes liegt mit 95 €/m² im Ortsteil Ramersbach.
Die Bodenrichtwerte gemischter Bauflächen bewegen sich innerhalb eines höheren Wertebereiches. Der Höchstwert dieser Kategorie beträgt 740 €/m² in der Bodenrichtwertzone um den Platz an der Linde in Bad Neuenahr. In Ahrweiler finden sich ebenfalls hohe Werte bis zu 560 €/m² im Bereich um den Marktplatz. Ein Großteil der Bodenrichtwerte des gesamten Stadtgebietes bewegt sich zwischen 150 und 450 €/m². Der niedrigste Wert des Bezirkes beläuft sich auf 75 €/m² im Ortsteil Ramersbach entlang der Heckenbacher Straße / Mayener Straße.
Für gewerbliche Bauflächen wurden die Bodenrichtwerte innerhalb einer Preisspanne von 30 bis 180 €/m² ausgewiesen. Land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Sonderflächen werden im Rahmen dieser Analyse nicht berücksichtigt.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!