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Eine schriftliche Auskunft über Bodenrichtwerte kostet nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse je Grundstück zwischen 25,00 und 100,00€.
Die Bodenrichtwerte in Idar-Oberstein belaufen sich innerhalb des Zentrums auf maximal 275 €/m². Dieser Preis wurde für gemischte Bauflächen in Teilen der Hauptstraße ausgewiesen. Vom Zentrum aus in Richtung Stadtrand nehmen die Werte stark ab. Die niedrigsten Bodenrichtwerte für gemischte Bauflächen liegen bei einem Preis von 23 bis 29 €/m² im Ortsteil Hammerstein. Der Großteil gemischter Bauflächen bewegt sich jedoch in einem Wertebereich zwischen 40 und 90 €/m².
Für Wohnbauflächen in Idar-Oberstein wird im Ortsteil Enzweiler, mit einem Preis von 6,00 €/m², der niedrigste Bezirkswert für Bauerwartungsland ausgewiesen. Durchschnittlich liegen die Werte jedoch in einem Bereich zwischen 40 und 60 €/m² für baureifes Land. Die höchsten Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in Idar-Oberstein liegt im Ortsteil Göttschied. Entlang der Obersteiner Straße liegt der Preis bei 82 €/m², und in Teilen der Hahrachstraße bei 80 €/m². Der Höchstwert von 88 €/m² wurde für die Flächen entlang der Hahnenrückstraße im Nordosten von Göttschied ermittelt.
Die Bodenrichtwerte gewerblicher Bauflächen wurden innerhalb einer Preisspanne von 0,50 bis 85 €/m² ausgewiesen. Die Höchstwerte dieser Kategorie liegen dabei entlang der John-F.-Kennedy-Straße. Sonderflächen, sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen werden im Rahmen dieser Analyse nicht untersucht.
Die Bodenrichtwerte in Idar-Oberstein werden alle zwei Jahre vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinhessen-Nahe mit Stichtag zum 1. Januar ermittelt. Eine Veröffentlichung aktueller Werte erfolgt im Frühjahr jedes geraden Kalenderjahres.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!