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Eine schriftliche Auskunft über Bodenrichtwerte kostet nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse, je Grundstück zwischen 25,00 und 100,00 €.
Die Bodenwertspanne für Wohnbauflächen liegt in Frankenthal (Pfalz) zwischen 125 und 550 €/m². Der Höchstwert wurde im Zentrum an der Kreuzung von Sterngasse und Welschgasse mit einem Preis von 550 €/m² ausgewiesen. Ebenfalls hohe Werte finden sich in den Randbereichen von Frankenthal in der Bodenrichtwertzone um die Siebenpfeifferstraße mit 400 €/m². Der niedrigste Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in Frankthal (Pfalz) liegt im südlichen Ortsteil Eppstein entlang der Weingartenstraße mit einem Preis von 37 €/m², für das dort gelegene Bauerwartungsland. Ein solch niedriger Wert ist jedoch selten. Ein Großteil der Wohnbauflächen Frankenthals liegt über einem Wert von 230 €/m².
Die Bodenrichtwerte gemischter Bauflächen liegen in Frankenthal (Pfalz) deutlich über den Werten der Wohnbauflächen. Dabei liegt der Höchstwert in der Speyerer Straße bei 1050 €/m². Hohe Werte wurden ebenfalls in der Wormser Straße ausgewiesen, mit Preisen zwischen 770 und 880 €/m². Der niedrigste Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen in Frankenthal (Pfalz) wurde in der Lambsheimer Straße mit 95 €/m² ausgewiesen.
Die Bodenrichtwerte in Frankenthal (Pfalz) werden alle zwei Jahre vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz mit Stichtag zum 1. Januar ermittelt. Die Bodenrichtwerte gewerblicher Bauflächen wurden innerhalb einer Preisspanne von 31 bis 160 €/m² bewertet. Sonderflächen, sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen werden im Rahmen dieser Analyse nicht untersucht.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!