Ermitteln Sie jetzt den Wert Ihres Grundstücks.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1b) DSGVO Gebrauch machen, können Sie uns dies per E-Mail an datenschutz@borisportal.de mitteilen.
Bitte machen Sie eine Angabe, bevor Sie auf "Weiter" klicken.
Eine schriftliche Auskunft über Bodenrichtwerte kostet nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse, je Grundstück zwischen 25,00 und 100,00 €.
Der höchste Bodenrichtwert für Wohnbauflächen beläuft sich in Neuwied auf 290 €/m². Mit diesem Maximalwert wurden zwei Bodenrichtwertzonen im Stadtgebiet belegt. Zum einen die Bodenrichtwertzone zwischen dem Rhein und Am Schloßpark, und zum anderen die Bodenrichtwertzone um die Alte Andernacher Straße. Ebenfalls hohe Werte finden sich in der Gemarkung Engers, in direkter Rheinlage, mit 280 €/m². Zu dieser Zonenart gehört die Klosterstraße, Am Hohen Rhein und Im Elm. Die restlichen Bodenrichtwerte des Stadtgebietes bewegen sich großflächig innerhalb einer Spanne von 150 bis 250 €/m². Niedrigere Werte sind vereinzelt auffindbar, jedoch nicht repräsentativ. Der niedrigste Bodenrichtwert der Gemeinde liegt ist im Ortsteil Altwied bei 80 €/m².
Die Bodenrichtwerte gemischter Bauflächen bewegen sich in einer höheren Preisspanne. Der Höchstwert liegt bei 880 €/m² im Stadtkern, in Teilen der Mittelstraße um den Luisenplatz. Die angrenzenden Bodenrichtwertzonen um diesen zentralen Bereich liegen bei Werten zwischen 420 und 670 €/m². Der niedrigste Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen findet sich im Ortsteil Rodenbach im Bereich der Oberdorfstraße mit 80 €/m². Generell lässt sich eine steigende Tendenz von den Außenbereichen zum Stadtzentrum hin feststellen.
Bodenrichtwerte für gewerbliche Bauflächen wurden innerhalb einer Spanne von 24 bis 75 €/m² bewertet. Sonderflächen, sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen werden im Rahmen dieser Analyse nicht untersucht. Die Bodenrichtwerte in Neuwied werden alle zwei Jahre vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald Taunus mit Stichtag zum 01. Januar neu beschlossen. Dieser Vorgang erfolgt auf den Beginn eines jeden geraden Kalenderjahres.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!