Bodenrichtwert Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach 2026
In den 11 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach kostet baureifes Wohnbauland meist zwischen 106 und 180 €/m².
- Entwicklung seit 2016+78 %80 → 142,5 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich im Westerwaldkreis+68 %68 % über dem Westerwaldkreis (85 €/m²), Platz 3 von 10 Verbandsgemeinden
- Teuerste Ortsgemeinde170 €/m²Ransbach-Baumbach; am günstigsten Oberhaid mit 80 €/m²
Entwicklung der Bodenrichtwerte in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach seit 2008
Median Wohnbauland seit 2016 um 78 % gestiegen, von 80 auf 142,5 €/m²; im Vergleich Westerwaldkreis und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- VG Ransbach-Baumbach
- Westerwaldkreis
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | VG Ransbach-Baumbach | Westerwaldkreis | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 90 | 55 | 80 |
| 2010 | 90 | 55 | 85 |
| 2012 | 85 | 55 | 85 |
| 2014 | 82,5 | 55 | 85 |
| 2016 | 80 | 55 | 90 |
| 2018 | 97,5 | 60 | 100 |
| 2020 | 100 | 65 | 110 |
| 2022 | 115 | 70 | 130 |
| 2024 | 135 | 80 | 145 |
| 2026 | 142,5 | 85 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach auffällt
In der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach stieg der Median für Wohnbauland langfristig stärker als im Westerwaldkreis.
Seit 2016 um 78 % gestiegen, im Westerwaldkreis um 55 %
In Rheinland-Pfalz legte der Landesmedian im selben Zeitraum im gleichen Maß zu wie in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach. Rechnerisch stieg der mittlere Bodenrichtwert dort um 5,9 % pro Jahr.
- Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- Westerwaldkreis
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Von 80 auf 97,5 €/m² zwischen 2016 und 2018
Mit einem Plus von 22 % war dies der größte von neun Schritten seit 2008.
In drei Schritten gesunken
Gestiegen ist der Median in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach in fünf Schritten, in einem Schritt blieb er gleich hoch.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Umgebung
Alle 11 Ortsgemeinden: von 80 bis 170 €/m²
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt den Median in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (142,5 €/m²). Alle Gemeinden im Westerwaldkreis
- Ransbach-Baumbach170 €/m²+19 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- Nauort165 €/m²+16 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- Caan135 €/m²−5,3 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- Hundsdorf130 €/m²−8,8 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- Sessenbach125 €/m²−12 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- Wirscheid110 €/m²−23 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- Alsbach105 €/m²−26 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- Wittgert100 €/m²−30 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- Breitenau95 €/m²−33 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- Deesen90 €/m²−37 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
- Oberhaid80 €/m²−44 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland42 Zonen142,5 €/m²80 bis 230
- Gemischte Bauflächen37 Zonen110 €/m²55 bis 180
- Gewerbe19 Zonen55 €/m²32 bis 100
- Landwirtschaft57 Zonen1,4 €/m²1 bis 1,9
- Wald17 Zonen0,5 €/m²0,45 bis 0,5
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
In der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 4,5 % gestiegen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Einwohner, neue Wohnungen und Fläche sind die Summen der Ortsgemeinden.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 4,13
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 365–480 %4
- Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach?
Für baureifes Wohnbauland liegt der Median aller 42 Wohnbauzonen zum Stichtag 01.01.2026 bei 142,5 €/m². Die Hälfte liegt zwischen 106 und 180 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wo ist Bauland in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach am teuersten?
In Ransbach-Baumbach mit einem Median von 170 €/m². Am günstigsten ist Oberhaid mit 80 €/m². Alle Ortsgemeinden stehen in der Rangliste.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
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Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach zum Stichtag, ungewichtet. Nicht der Durchschnitt der Gemeindewerte.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Ortsgemeinden: Median der baureifen Wohnbauzonen je Ortsgemeinde. Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet. Sonst ändert sich der Median vor allem, weil Zonen dazukommen oder wegfallen; dann steht keine Veränderung da.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner, neue Wohnungen und Fläche: Summe der Ortsgemeinden, nur für Jahre, in denen für alle Ortsgemeinden Zahlen vorliegen. Berechnung von Borisportal.
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
- Hebesatz der Grundsteuer B: kleinster und größter Hebesatz der Ortsgemeinden im jüngsten Jahr, Auswertung von Borisportal.
- Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Ortsgemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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