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Für einen Auszug aus der Bodenrichtwertkarte bis DIN A3 entstehen Gebühren von 25,00 €.
Die Bodenrichtwerte in Bremen West fallen vom Zentrum in die Außenbereiche. Im Ortsteil Oslebshausen beläuft sich der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen mit der Nutzungsart Ein- und Zweifamilienhäuser auf 100 €/m² im Bereich um die Ritterhuder Heerstraße. In Richtung der Weser und der Altstadt steigen die Bodenrichtwerte bereits in diesem Ortsteil und bewegen sich in den Bereichen um die Oslebshausener Heerstraße bei Werten zwischen 170 und 190 €/m². Über Bodenrichtwerte von durchschnittlich 240 €/m² in Ohlenhof wachsen die Bodenrichtwerte weiter und liegen in Gröpelingen und Lindenhof bereits zwischen 300 und 330 €/m². Wohnbauflächen mit einer Mehrfamilienhausbebauung liegen im Wert in diesem Bereich bei 400 €/m². Die Maximalwerte von Bremen West finden sich in den Bereichen in Nähe zur Altstadt sowie angrenzenden an den Stadtbezirk Bremen Ost. Im Ortsteil Utbremen beträgt der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen des individuellen Wohnungsbaus 415 €/m². Mischgebietsflächen sind in diesem Bereich mit 660 €/m² eingewertet. In Weidedamm liegt die Wertspanne für individuelle Wohnbauflächen zwischen 450 und 620 €/m². Flächen für Mehrfamilienhäuser kursieren in Weidedamm zwischen 590 und 640 €/m². Die Maximalwerte von Bremen West sind im Ortsteil Findorff-Bürgerweide auffindbar. Mischgebietsflächen für Wohn- und Geschäftshäuser erreichen hier Werte bis zu 850 €/m². Flächen für Mehrfamilienhäuser sind mit 760 €/m², und Flächen des Ein- und Zweifamilienhausbaus mit 710 €/m² bewertet.
Die Bodenrichtwerte in Bremen werden in einem zweijährigen Zyklus festgelegt. Der entscheidende Stichtag ist hierbei jeweils der 31. Dezember eines jeden geraden Kalenderjahres. Die Ermittlung fällt in die Zuständigkeit des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Bremen.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!