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Für einen Auszug aus der Bodenrichtwertkarte bis DIN A3 entstehen Gebühren von 25,00 €.
Die höchsten Bodenrichtwerte des Stadtbezirkes Bremen Süd sind zentral auf der gegenüberliegenden Flussseite der Altstadt gelegen. Hier in der Alten Neustadt belaufen sich die Bodenrichtwerte im Bereich der Westerstraße, zwischen Langemarckstraße und Friedrich-Ebert-Straße auf 1500 €/m² für Wohnbauflächen mit der Nutzungsart Mehrfamilienhäuser. Flächen in diesem Bereich mit einer Mischgebietsnutzung, einer Bebauung für Wohn- und Geschäftshäuser, sind mit Bodenrichtwerten bis zu 1400 €/m² belegt. Umliegende Bodenrichtwertzonen der Neustadt, entlang von Lahnstraße und Kornstraße erreichen Maximalwerte von 1250 €/m² in der Kategorie Wohnbauflächen für Mehrfamilienhäuser. Auf einem Teil der Werderinsel liegen die Bodenrichtwerte für Flächen dieser Kategorie bei 1350 €/m². Außerhalb dieses zentralen Gebietes von Bremen Süd werden die Bodenrichtwerte aller Flächenkategorien schnell dreistellig. Über Werte von 725 €/m² um die Kreuzung der Kornstraße mit der Gneisenaustraße sinken die Bodenrichtwerte entlang der Kornstraße. Im Stadtteil Obervieland liegt die Wertspanne für Flächen mit Mehrfamilienhausnutzung zwischen 320 €/m² und ca. 165 €/m². Für reine Wohnbauflächen liegen die Werte von Obervieland zwischen ca. 200 und 300 €/m². Lediglich im Stadtteil Huchting fallen die Bodenrichtwerte für reine Wohnbauflächen in Bremen Süd mit 165 €/m² geringer aus. Die Maximalwerte des individuellen Wohnungsbaus liegen für Bremen Süd mit 900 €/m² auf der Werderinsel.
Die Bodenrichtwerte in Bremen werden alle zwei Jahre neu festgelegt. Der entscheidende Stichtag ist hierbei der 31. Dezember eines jeden geraden Kalenderjahres. Die Ermittlung der Werte ist dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte Bremen anvertraut.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!