Bodenrichtwerte für Bremen-Nord

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Analyse der Grundstückspreise in Bremen-Nord

Auf einen Blick
Bundesland:
Bremen
Stichtag:
31.12.20
Veröffentlicht:
Mar 2021
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für einen Auszug aus der Bodenrichtwertkarte bis DIN A3 entstehen Gebühren von 25,00 €.

Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte Bremen Lloydstraße 4 28217 Bremen
Internet:
Webseite
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Bodenrichtwert ermitteln

Die höchsten Bodenrichtwerte des Stadtbezirkes Bremen Nord konzentrieren sich im Stadtteil Vegesack. In der Bodenrichtwertzone um die Gerhard-Rohlfs-Straße und den Sedanplatz sind Mischgebietsflächen für Wohn- und Geschäftshäuser mit 660 €/m² eingestuft. Ebenfalls hoch bewertet sind die individuellen Wohnbauflächen zwischen Weser und Weserstraße. Der Bodenrichtwert beläuft sich in diesem Bebauungsstreifen auf einen Wert von 480 €/m². Das Maximum für gewerbliche Flächen findet sich in der Nähe des Vegesacker Hafens um die Schönebecker Aue. Der Bodenrichtwert für Handel und Geschäfte beträgt hier 410 €/m². Außerhalb von Vegesack fallen die Bodenrichtwerte stetig. Gen Osten im Ortsteil Lesum, an der Grenze zu Bremen West, liegt der Bodenrichtwert für Mischflächen bei 300 €/m². Mehrfamilienhausflächen und Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser sind hier mit ca. 200 €/m² bewertet. In Richtung Westen im Stadtteil Blumenthal fallen die Bodenrichtwerte nochmals geringer aus. Im Ortsteil Farge findet sich das Minimum der Hansestadt für eine Ein- und Zweifamilienhausnutzung mit 90 €/m².

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte in Bremen wird in einem zweijährigen Zyklus durchgeführt. Der entscheidende Stichtag ist hierbei der 31. Dezember eines jeden geraden Kalenderjahres. Die Ermittlungen werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte Bremen durchgeführt, auf Basis der Kaufpreissammlung.

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Hinweis

Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!