Bodenrichtwert Oberkirch 2026
Im Jahr 2026 betragen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Oberkirch im Median 240 €/m², meist zwischen 230 und 268 €/m² (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).
- Teuerste Lage340 €/m²Oberkirch, Median Wohnbauland
- Gewerbebauland50 €/m²Median der 14 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Oberkirch seit 2020
Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.
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| Stichtag | Oberkirch |
|---|---|
| 2020 | 340 |
| 2022 | 240 |
| 2023 | 240 |
| 2025 | 240 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2020 jeweils 31. Dezember.
Analyse: Was in Oberkirch auffällt
Wohnbauland in Oberkirch 80-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Der mittlere Bodenrichtwert für Acker- und Grünland liegt in Oberkirch bei 3 €/m². Auf Landwirtschaft und Wald entfallen 41 % aller Richtwertzonen der Stadt.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Oberkirch am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland35 Zonen240 €/m²170 bis 400
- Gemischte Bauflächen43 Zonen200 €/m²100 bis 500
- Gewerbe14 Zonen50 €/m²50 bis 95
- Landwirtschaft55 Zonen3 €/m²2 bis 5,5
- Wald28 Zonen0,8 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Umgebung
4 von 10 Ortsteilen liegen über dem Median von Oberkirch
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Oberkirch (240 €/m²). Alle Gemeinden im Ortenaukreis
- Oberkirch8 Zonen340 €/m²+42 % gegenüber Oberkirch
- Stadelhofen2 Zonen257,5 €/m²+7,3 % gegenüber Oberkirch
- Zusenhofen4 Zonen255 €/m²+6,3 % gegenüber Oberkirch
- Nußbach2 Zonen250 €/m²+4,2 % gegenüber Oberkirch
- Bottenau3 Zonen240 €/m²gleich gegenüber Oberkirch
- Butschbach4 Zonen240 €/m²gleich gegenüber Oberkirch
- Haslach3 Zonen230 €/m²−4,2 % gegenüber Oberkirch
- Ödsbach3 Zonen230 €/m²−4,2 % gegenüber Oberkirch
- Tiergarten4 Zonen220 €/m²−8,3 % gegenüber Oberkirch
- Ringelbach2 Zonen180 €/m²−25 % gegenüber Oberkirch
6 von 8 Nachbarorten sind günstiger als Oberkirch
- Durbach300 €/m²+25 % gegenüber Oberkirch
- Renchen240 €/m²gleich gegenüber Oberkirch
- Lautenbach232,5 €/m²−3,1 % gegenüber Oberkirch
- Kappelrodeck230 €/m²−4,2 % gegenüber Oberkirch
- Achern220 €/m²−8,3 % gegenüber Oberkirch
- Appenweier190 €/m²−21 % gegenüber Oberkirch
- Ottenhöfen im Schwarzwald130 €/m²−46 % gegenüber Oberkirch
- Oppenau125 €/m²−48 % gegenüber Oberkirch
In 6 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Oberkirch
- Rastatt40 km440 €/m²+83 % gegenüber Oberkirch
- Baden-Baden30 km420 €/m²+75 % gegenüber Oberkirch
- Offenburg9 km350 €/m²+46 % gegenüber Oberkirch
- Villingen-Schwenningen60 km280 €/m²+17 % gegenüber Oberkirch
- Bühl21 km275 €/m²+15 % gegenüber Oberkirch
- Lahr/Schwarzwald24 km275 €/m²+15 % gegenüber Oberkirch
- Kehl19 km190 €/m²−21 % gegenüber Oberkirch
- Freudenstadt28 km180 €/m²−25 % gegenüber Oberkirch
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Oberkirch
Oberkirch ist von 2011 bis 2021 um 0,8 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 2,93
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 380 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Oberkirch
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Oberkirch 2026?
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Oberkirch liegen im Median bei 240 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 35 Wohnbauzonen liegt zwischen 230 und 268 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Oberkirch entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Oberkirch liegt so hoch wie 2023, bei 240 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wo ist Bauland in Oberkirch am teuersten?
Unter den Ortsteilen in Oberkirch ist baureifes Wohnbauland in Oberkirch am teuersten, mit einem Median von 340 €/m². Am günstigsten ist Ringelbach mit 180 €/m². Alle Ortsteile stehen in der Rangliste.
Was kostet ein Grundstück in Oberkirch?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Oberkirch nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 240 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 120.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Baden-Württemberg
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS-BW (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Vermessungsamt (Landesamt für Geoinformation) (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Marktberichte der Gutachterausschüsse (Übersicht) (öffnet in einem neuen Tab)
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 31.12.2020 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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