Bodenrichtwert Karlsdorf-Neuthard 2026
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Karlsdorf-Neuthard liegen 2026 im Median bei 440 €/m², 7,3 % mehr als 2024 (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).
- Gewerbebauland110 €/m²Median der 2 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Karlsdorf-Neuthard seit 2022
Median Wohnbauland, Stichtage 2022 bis 2025.
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Karlsdorf-Neuthard |
|---|---|
| 2022 | 400 |
| 2023 | 415 |
| 2024 | 410 |
| 2025 | 440 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Karlsdorf-Neuthard auffällt
Günstiger als alle vier Nachbarorte, zuletzt stärker gestiegen als jeder von ihnen
Am größten ist der Abstand zum teuersten Nachbarort Graben-Neudorf, dessen Median um 27 % höher liegt. Im günstigsten Nachbarort Forst liegt er 10 % höher. Seit 2024 stieg der mittlere Bodenrichtwert in Karlsdorf-Neuthard um 7,3 %, in Forst als stärkstem Nachbarort um 6,6 %.
Unter den teuersten 22 % der Gemeinden in Baden-Württemberg
Karlsdorf-Neuthard steht auf Platz 233 von 1.086 Gemeinden. Walzbachtal davor und Rastatt dahinter haben denselben Median wie Karlsdorf-Neuthard.
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Karlsdorf-Neuthard am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland4 Zonen440 €/m²420 bis 450
- Gemischte Bauflächen3 Zonen370 €/m²340 bis 410
- Gewerbe2 Zonen110 €/m²alle Zonen gleich
- Landwirtschaft2 Zonen3 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Keiner von 4 Nachbarorten ist günstiger als Karlsdorf-Neuthard
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Karlsdorf-Neuthard (440 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Karlsruhe
- Graben-Neudorf560 €/m²+27 % gegenüber Karlsdorf-Neuthard
- Stutensee550 €/m²+25 % gegenüber Karlsdorf-Neuthard
- Bruchsal500 €/m²+14 % gegenüber Karlsdorf-Neuthard
- Forst485 €/m²+10 % gegenüber Karlsdorf-Neuthard
In 5 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Karlsdorf-Neuthard
- Heidelberg33 km800 €/m²+82 % gegenüber Karlsdorf-Neuthard
- Mannheim40 km700 €/m²+59 % gegenüber Karlsdorf-Neuthard
- Karlsruhe16 km690 €/m²+57 % gegenüber Karlsdorf-Neuthard
- Eggenstein-Leopoldshafen11 km660 €/m²+50 % gegenüber Karlsdorf-Neuthard
- Linkenheim-Hochstetten9 km630 €/m²+43 % gegenüber Karlsdorf-Neuthard
- Pforzheim32 km440 €/m²gleich gegenüber Karlsdorf-Neuthard
- Ubstadt-Weiher10 km410 €/m²−6,8 % gegenüber Karlsdorf-Neuthard
- Waghäusel10 km370 €/m²−16 % gegenüber Karlsdorf-Neuthard
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Karlsdorf-Neuthard
Karlsdorf-Neuthard ist von 2011 bis 2021 um 7,7 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 1,43
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 300 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Karlsdorf-Neuthard
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Karlsdorf-Neuthard 2026?
Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Karlsdorf-Neuthard liegen im Median bei 440 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 4 Wohnbauzonen liegt zwischen 435 und 443 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Karlsdorf-Neuthard entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Karlsdorf-Neuthard ist seit 2024 um 7,3 % gestiegen, von 410 auf 440 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Was kostet ein Grundstück in Karlsdorf-Neuthard?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Karlsdorf-Neuthard nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 440 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 220.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Bei BORIS-BW gibt es für jedes Jahr von 2022 bis 2025 einen Stichtag zum 1. Januar. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Baden-Württemberg
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS-BW (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
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- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Vermessungsamt (Landesamt für Geoinformation) (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Marktberichte der Gutachterausschüsse (Übersicht) (öffnet in einem neuen Tab)
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 01.01.2022 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Bei BORIS-BW gibt es für jedes Jahr von 2022 bis 2025 einen Stichtag zum 1. Januar. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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