Bodenrichtwerte für Neu-Anspach 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Neu-Anspach

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

In Neu-Anspach bewegen sich die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen fast auf konstantem Niveau. Minimalwert und Maximalwert blieben bei 240 €/m² beziehungsweise 480 €/m² unverändert. Der Mittelwert stieg geringfügig von 409 €/m² auf 411 €/m² +0,5%.
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 240 240 –
Maximalwert 480 480 –
Mittelwert 409 411 +0,5%

gemischte Bauflächen

Bei den gemischten Bauflächen zeigt sich ein leichter Rückgang. Minimalwert und Maximalwert blieben bei 210 €/m² und 460 €/m² konstant, der Mittelwert sank von 392 €/m² auf 387 €/m² -1,3%.
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 210 210 –
Maximalwert 460 460 –
Mittelwert 392 387 -1,3%

Gewerbliche Bauflächen

Keine Veränderung ergibt sich bei den gewerblichen Bauflächen. Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen unverändert bei jeweils 90 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 90 90 –
Maximalwert 90 90 –
Mittelwert 90 90 –

Landwirtschaftsflächen

Auch die Landwirtschaftsflächen blieben stabil. Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert lagen zu beiden Stichtagen unverändert bei 1,50 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 1,50 1,50 –
Maximalwert 1,50 1,50 –
Mittelwert 1,50 1,50 –

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Anspach, Hausen-Arnsbach, Rod am Berg, Westerfeld

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Landkreises Limburg-Weilburg Berner Straße 11 65552 Limburg a. d. Lahn
Internet:
Webseite
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