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Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fallen Gebühren nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung des Landes NRW an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 23 und 46 Euro, je nach Umfang der Auskunft, und dem damit verbundenen Aufwand.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Iserlohn ermittelt jährlich die Bodenrichtwerte. Der Stichtag ist hierbei der 01.01. des aktuellen Jahres und die Werte beziehen sich auf den Auswertungszeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember des Vorjahres. Eine Veröffentlichung findet bis spätestens Anfang April des jeweiligen Jahres statt.
Die höchsten Bodenrichtwerte in Iserlohn wurden für Iserlohn-Mitte ausgewiesen. Hier erreichen die Bodenrichtwerte entlang der Wermingser Straße und der Laarstraße ihren Spitzenwert mit 1280 Euro pro Quadratmeter für misch-/mehrgeschossige Bebauung. Seit Beginn der digitalen Aufzeichnung 2011 ist der Wert für diese Zone stabil. Die umliegenden Bodenrichtwertzonen im Zentrum von Iserlohn bewegen sich in einer dreistelligen Spanne von 370 bis 830 Euro pro Quadratmeter und sind ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Je nach Lage der beitragsfreien Baulandgrundstücke, die für Ein- und Zweifamilienhäuser vorgesehen sind, variieren die gebietstypischen Bodenrichtwerte in Iserlohn zwischen 145 und 220 Euro pro Quadratmeter. Somit lässt sich im Raum Iserlohn kein flächendeckender Anstieg oder Abfall der Bodenrichtwerte im Vergleich zum Vorjahr feststellen. Gewerbe- und Industriegebiete haben im Durchschnitt niedrigere Bodenrichtwerte zwischen 30 und 50 Euro pro Quadratmeter. Bodenrichtwertzonen für Gewerbe- und Industriegrundstücke sind analog zum individuellen Wohnungsbau im Vergleich zum Vorjahr in Iserlohn unverändert geblieben.
Bei dieser Untersuchung der Bodenrichtwerte und deren Veränderung in Iserlohn sind lediglich die Bodenrichtwerte für Baulandgrundstücke berücksichtigt worden und keine land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!