Bodenrichtwerte für Sulzbach (Taunus) 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Sulzbach (Taunus)

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in Sulzbach (Taunus) verharrt zwischen beiden Stichtagen auf demselben Niveau. Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen unverändert bei 760 €/m², 970 €/m² beziehungsweise 841 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 760 760
Maximalwert 970 970
Mittelwert 841 841

Gemischte Bauflächen

Ebenso konstant zeigt sich der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen: Der Minimalwert liegt zu beiden Stichtagen bei 700 €/m², der Maximalwert bei 850 €/m² und der Mittelwert bei 784 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 700 700
Maximalwert 850 850
Mittelwert 784 784

Gewerbliche Bauflächen

Für gewerbliche Bauflächen bleibt der Bodenrichtwert ebenfalls unverändert: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen weiterhin bei 230 €/m², 520 €/m² beziehungsweise 353 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 230 230
Maximalwert 520 520
Mittelwert 353 353

Landwirtschaftsflächen

Auch beim Bodenrichtwert für Landwirtschaftsflächen ist keine Veränderung festzustellen: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen zu beiden Stichtagen einheitlich bei 8,00 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 8,00 8,00
Maximalwert 8,00 8,00
Mittelwert 8,00 8,00

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Landkreises Limburg-Weilburg Berner Straße 11 65552 Limburg a. d. Lahn
Internet:
Webseite
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