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Der Preis für eine einfache mündlich und schriftlich Auskunft richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse (GOGut). Eine Berechnung erfolgt nach dem hierfür notwendigen Zeitaufwand. Für eine angefangene halbe Stunde entstehen Gebühren zwischen 30,00 und 55,50 Euro.
In der Hansestadt Lüneburg beginnen die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen bei einem Wert von ca. 260 €/m². Dieser Wertbereich findet sich in den Außenbereichen von Lüneburg in den Ortschaften Rettmer, Ebensberg und Ochtmissen. Ausgewiesen ist dieser Wert für Wohnbauflächen mit einer Geschosszahl von eins. Von den Außenbereichen in Richtung des Zentrums von Lüneburg nehmen die Bodenrichtwerte zu. Vereinzelt finden sich hohe Wert außerhalb des Zentrums. Zu erwähnen sind hierbei die Bodenrichtwertzone um die Uelzener Straße mit einem Bodenrichtwert von 800 €/m²sowie die Wohnbauflächen um Am Wilschenbruch mit Werten zwischen 500 €/m² und 600 €/m² für Flächen des individuellen Wohnungsbaus. Durchschnittlich liegen die Bodenrichtwerte in Lüneburg zwischen 300 €/m² und 400 €/m². Überdurchschnittliche hohe Werte sind für die besonderen Wohnlagen der Altstadt ausgewiesen. In Bereichen der Baumstraße können die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen bis zu 1100 €/m² betragen.
In der Kategorie der gemischten Bauflächen sind sehr hochpreisige Bodenrichtwertzonen ebenfalls in der Altstadt gelegen. Für die zentralen Geschäftsgebiete um die Große Bäckerstraße beträgt der Bodenrichtwert 3900 €/m². Diese Prestigezone von Lüneburg verläuft vom Marktplatz bis zu Am Sande. Umliegende Bodenwertzonen liegen in einem Wertebereich zwischen 1100 €/m² und 3000 €/m². Außerhalb der Altstadt bewegen sich gemischte Bauflächen im hohen dreistelligen Wertebereich zwischen 500 €/m² und 800 €/m².
Reine Gewerbegebietsflächen sind in Lüneburg mit Werte zwischen ca. 60 €/m² und 200 €/m² belegt.
Die Bodenrichtwerte in Lüneburg werden im jährlichen Intervall neu errechnet. Hierfür zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Lüneburg. Eine Berechnung der Bodenrichtwerte erfolgt auf Basis der Kaufdaten der Kaufpreissammlung mit Stichtag zum 31. Dezember.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!