Ermitteln Sie jetzt den Wert Ihres Grundstücks.
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Der Preis für eine einfache mündlich und schriftlich Auskunft richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse (GOGut). Eine Berechnung erfolgt nach dem hierfür notwendigen Zeitaufwand. Für eine angefangene halbe Stunde entstehen Gebühren zwischen 30,00 und 55,50 Euro.
Für die Festlegung der Bodenrichtwerte und die Zuordnung zu den jeweiligen Bodenrichtwertzonen ist in Goslar der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Northeim zuständig. Eine Ermittlung der Bodenrichtwerte auf Basis der Kaufpreissammlung erfolgt jährlich mit dem Stichtag 31. Dezember.
Die höchsten Bodenrichtwerte von Goslar sind für die gemischten Bauflächen des Zentrums ausgewiesen. In den zentralen Geschäftsgebieten der Fischemäkerstraße belaufen sich die Bodenrichtwerte auf 460 €/m². Werte von 420 €/m² wurden für die Bodenrichtwertzone um den Marktplatz, sowie für die Bodenrichtwertzone der Rosentorstraße festgelegt. Für die angrenzenden Bodenwertzonen um den Jakobikirchhof / Hokenstraße und die Sommerwohlenstraße wurden Bodenrichtwerte in Höhe von 325 €/m² festgelegt. Außerhalb der Innenstadt liegt eine Mehrheit der gemischten Bauflächen unter einem Wert von 100 €/m².
Für Wohnbauflächen wurden die Maximalwerte von Goslar auf 160 €/m² in der Bodenrichtwertzone um den Else-Brökelschen-Weg festgelegt. Ebenfalls hochpreisig ist das Wohngebiet auf der stadtabgewandten Seite der B82 zwischen dem Festplatz Osterfeld und dem Hainholz. Die Bodenrichtwerte liegen hier zwischen 110 €/m² und 150 €/m². Diese hochpreisigen Flächen ausgenommen, bewegt sich die Mehrheit der Wohnbauflächen in Goslar ebenfalls bei Bodenrichtwerten unter 100 €/m².
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!