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Der Preis für eine einfache mündlich und schriftlich Auskunft richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse (GOGut). Eine Berechnung erfolgt nach dem hierfür notwendigen Zeitaufwand. Für eine angefangene halbe Stunde entstehen Gebühren zwischen 30,00 und 55,50 Euro.
Die Bodenrichtwerte in Garbsen werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte Hameln-Hannover festgelegt. Eine solche Festlegung erfolgt jedes Jahr mit Stichtag zum 31.12 auf Basis der Verkaufsfälle innerhalb der Region. Die neu kalkulierten Bodenrichtwerte werden anschließend ab dem 01. März veröffentlicht.
Gewerbliche Bauflächen sind in Garbsen mit Maximalwerten von 270 €/m² belegt. Diese Werte sind in zentralen und zentrumsnahen Geschäftsgebieten zu finden. Beispiele hierfür sind die Bodenrichtwertzone um die Osterwalder Straße, Dorfstraße und Rote Reihe im Stadtteil Berenbostel, sowie weite Bereiche um den Atlashof im Stadtteil Auf der Horst. Innerhalb von Gewerbegebieten wurde gewerbliches Bauland, je nach Lage, auf Werte zwischen 60 €/m² und 130 €/m² eingestuft.
Für Wohnbauland liegt der durchschnittliche Bodenrichtwert von Garbsen bei 210 €/m². Die Maximalwerte um diesen Durchschnitt liegen bei 310 €/m² und sind für die Bodenrichtwertzone um die Hannoversche Straße und Am Hasenberge in Havelse ausgewiesen. Der Wert von 310 €/m² bezieht sich hierbei auf den individuellen Wohnungsbau. Flächen des Geschosswohnungsbaus sind in dieser Bodenrichtwertzone mit 230 €/m² belegt. Der Minimalwert für Wohnbauflächen liegt bei 145 €/m² in Bereichen des Stadtteils Heitlingen. Lediglich vereinzelte Bodenwertzonen in den Außenbereichen von Garbsen liegen im Wert noch etwas geringer zwischen 80 €/m² und 115 €/m².
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!